In einer anderen Region / Sprache anzeigen
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Irland
Italien
Kroatien
Niederlande
Norwegen
Österreich
Sep. 2026 (Update). Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2026/1828 [6] neue Höchstgehalte für Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) in Hanfblättern und Hanf-Aufgüssen festgelegt. Die am 29. Juli 2026 veröffentlichte Verordnung ergänzt die bereits bestehenden THC-Höchstgehalte der Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 [1] für Hanfsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse. Dabei werden sowohl Δ9-THC als auch Δ9-Tetrahydrocannabinolsäure (Δ9-THCA) berücksichtigt, ausgedrückt als Δ9-THC-Äquivalente.
Neue Höchstgehalte ab dem 1. Januar 2027
Zusätzliche Kennzeichnungsvorgaben
Für Hanfblätter, die zur Herstellung von Aufgüssen bestimmt sind, werden zudem verpflichtende Verbraucherhinweise eingeführt:
Die Verordnung trat am 18. August 2026 in Kraft und gilt ab dem 1. Januar 2027. Für Produkte, die vor diesem Zeitpunkt rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen im Rahmen einer Aufbrauchfrist.
Hintergrund der neuen Regelungen ist unter anderem die wissenschaftliche Neubewertung von Cannabinoiden durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) [5]. Bereits am 18. November 2025 veröffentlichte die EFSA ihre Bewertung zu Δ8-Tetrahydrocannabinol (Δ8-THC) und dessen Vorkommen in Lebensmitteln. Δ8-THC ist ein Isomer von Δ9-THC und weist vergleichbare Wirkmechanismen sowie ähnliche toxikologische Eigenschaften auf. Daher wurde eine gemeinsame akute Referenzdosis (ARfD) von 1 µg/kg Körpergewicht für die Summe aus Δ8-THC und Δ9-THC festgelegt.
Darüber hinaus empfahl die EFSA eine Aktualisierung der Risikobewertung für Δ9-THC, weitere Untersuchungen zum Übergang von Δ8-THC in tierische Lebensmittel sowie Studien zur möglichen Bildung von Δ8-THC während der Verarbeitung und Lagerung von Lebensmitteln. Die nun verabschiedeten THC-Höchstgehalte für Hanfblätter und Hanf-Aufgüsse stellen einen weiteren Schritt zur Harmonisierung und Stärkung des Verbraucherschutzes im europäischen Lebensmittelrecht dar.
Im März 2024 hat der Deutsche Bundestag das Cannabisgesetz (CanG)[2] beschlossen, welches im April 2024 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz entfällt in Deutschland der Betäubungsmittelstatus für Cannabis und es wird nur noch zwischen Nutzhanf (THC Gehalt <0,3 %), Konsum- und Medizinalcannabis unterschieden. In §1 des CanG wird ebenfalls erläutert, was alles als Cannabis definiert ist. Synthetisches THC fällt weiterhin unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)[3].
Das CanG hat auf die rechtliche Einordnung hanfhaltiger Lebensmittel keinen Einfluss. Mit Ausnahme von Hanfsamen, Hanfmehl und Hanfsamenöl und Produkten, die diese als Zutat enthalten, werden Hanf- und CBD-Produkte aktuell weiterhin als Novel Food eingestuft (Verordnung (EU) 2015/2283)[4] und sind ohne entsprechende Zulassung nicht verkehrsfähig.
Hanf (Cannabis sativa) ist eine der ältesten Kultur- und Nutzpflanzen, deren Zubereitungen aufgrund der enthaltenen Cannabinoide seit dem Altertum als Heil- und Rauschmittel eingesetzt wird. Industriell werden aber auch die Fasern für die Herstellung von Textilien genutzt. Die Samen der Hanfpflanze sind praktisch frei von Cannabinoiden und werden zur Gewinnung von Speiseölen und Proteinpulvern eingesetzt, die in der Lebensmittelproduktion Verwendung finden. Blätter und Blüten der Hanfpflanze enthalten dagegen über 100 verschiedene Cannabinoide als sekundäre Phytometabolite. Von den psychoaktiv wirksamen Cannabinoiden stellt das Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) die wichtigste Komponente dar. Anderen Cannabinoiden wie dem Cannabidiol (CBD) werden gesundheitsfördernde Wirkungen zugeschrieben.
Unsere Expertinnen und Experten aus dem Kompetenzzentrum für organische Kontaminanten innerhalb des globalen Eurofins Labornetzwerks haben bereits langjährige Erfahrung mit der LC-MS/MS-Analyse organischer Verbindungen im Spurenbereich. Zur Analyse von Cannabinoiden in Lebensmitteln stehen dabei modernste chromatographische Trenntechniken in Kombination mit den neuesten und empfindlichsten Massenspektrometern zur Verfügung (LC-ESI-MS/MS). Die Verwendung interner Standards stellen den Status quo dar in Bezug auf Präzision und Richtigkeit der erhaltenen Analysenergebnisse. Die arbeitstägliche Messung von Kalibrierstandards und Lebensmittel-Referenzmaterialien zur kritischen Kontrolle der Analytik sind zusätzliche Qualitätsstandards, die die Sicherheit der Analytik erhöhen.
Neben der Analyse von Δ9-THC, Δ9-THC-Säure und deren Summe sowie der Analyse von CBD beinhaltet unser Angebot zusätzlich die Analyse eines breiten Spektrums von weiteren Cannabinoiden:
Aktuell bieten wir Ihnen Analysen für hanfhaltige Lebensmittel an. Die Analyse von Konsumcannabis gemäß dem deutschen Cannabisgesetz ist ebenfalls Teil unseres Angebots.
Haben Sie Fragen oder können wir Sie bei der Untersuchung Ihrer Lebens- und Futtermittel unterstützen? Kontaktieren Sie uns noch heute.
[1] Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission (Kontaminantenverordnung)
[3] "§ 1 Betäubungsmittel" des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG);
Anlage I (zu § 1 Abs. 1) (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) zum Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
Sindy Böhme
Eurofins WEJ Contaminants GmbH