In einer anderen Region / Sprache anzeigen
Vereinigte Staaten
Wachsende Anbauflächen, globale Handelswege und unterschiedliche Zulassungssituationen in verschiedenen Ländern erfordern durchdachte Analysekonzepte und fundierte Beratung. Unser Analyseportfolio unterstützt Sie dabei, regulatorische Anforderungen effizient zu erfüllen und gleichzeitig die Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte zu gewährleisten.
Die Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland bieten das gesamte Spektrum - vom Screening über die Identifizierung bis hin zur präzisen Quantifizierung von Spurenbestandteilen. Wir liefern Ergebnisse schnell, auf Wunsch sogar am selben Tag.
Die klassischen drei Schritte zur sicheren GVO-Analytik:
1. GVO-Screening – Schnell und kosteneffizient
Die Analyse beginnt meist mit einem qualitativen Screening. Damit lässt sich zuverlässig feststellen, ob GVO enthalten sind oder nicht. Vor allem für Herstellende, die eine „Ohne Gentechnik"-Auslobung ihrer Produkte wünschen, sind umfassende Screening-Verfahren unerlässlich.
2. GVO-Identifizierung – Sicherung der Verkehrsfähigkeit von Produkten
Für nicht zugelassenen GVO besteht in vielen Regionen eine 0%-Toleranz oder geringe Toleranzgrenzen für Anteile dieses GVO in Lebens- oder Futtermitteln. Besitzt ein GVO keine Zulassung in einem Land, wird jedoch bereits in einem anderen Land angebaut, so kann diese asynchrone Zulassungssituation zu Problemen bei der Verkehrsfähigkeit von Produkten führen, die selbst Spuren dieses GVO enthalten.
Durch spezifische Nachweisverfahren können wir nicht zugelassene GVO identifizieren oder ausschließen. Spezifische qualitative Methoden sind daher ein wichtiges Element zur Überprüfung der Verkehrsfähigkeit von Rohwaren und verarbeiteten Produkten.
3. GVO-Quantifizierung – Ist eine Kennzeichnung nötig?
Neben der Zulassung gentechnisch veränderter Organismen ist auch die Kennzeichnung von GVO-Anteilen ab einem gewissen Schwellenwert je nach Land unterschiedlich geregelt. So sind zum Beispiel in der EU zufällige, technisch unvermeidbare Anteile von zugelassenen GVO bis zu 0,9 % von einer Kennzeichnung ausgenommen. Nach EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 sind GVO-Anteile in Lebens- und Futtermitteln ab einem Grenzwert von 0,9 % zu kennzeichnen. Mit Hilfe von quantitativen GVO-Nachweisen kann ermittelt werden, ob der GVO-Gehalt eines Produktes über oder unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert liegt.
In Futtermitteln werden gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 619/2011 nicht zugelassene GVO unter gewissen Voraussetzungen bis zu einem Grenzwert von 0,1 % toleriert. Bei Fragestellungen dieser Art sind quantitative Analysen die Methode der Wahl für die Überprüfung der Verkehrsfähigkeit und der Kennzeichnungspflicht.
Wir unterstützen Herstellende, verarbeitende Betriebe und Handelsunternehmen mit passgenauen Leistungen:
Neben den Standardanalysen bieten wir außerdem:
Vom Feld bis auf den Tisch: Eurofins GeneScan GmbH, das Kompetenzzentrum für GVO-Analytik innerhalb des globalen Eurofins Labor-Netzwerks, bietet seit Jahrzehnten ein breites Methodenspektrum für GVO-Screening, Identifizierung und Quantifizierung. Der Fokus liegt auf Saatgutzüchtung und -handel sowie Lebens- und Futtermittelproduktion und Vertrieb. Mit tiefem Fachwissen und exzellenter Analytik setzen wir Standards in der GVO-Prüfung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Produkte höchsten Anforderungen entsprechen und Ihre Kunden überzeugen.
Haben Sie Fragen oder können wir Sie bei der Untersuchung Ihrer Lebens- und Futtermittel unterstützen? Kontaktieren Sie uns noch heute.