Futtermittel im Fokus: Mykotoxine, Pflanzentoxine und aktuelle Entwicklungen

Veröffentlichungsdatum :
Mittwoch, Aug. 26, 2026
Schlagwörter :
Futtermittel
Futtermittelrecht
Eurofins WEJ Contaminants

Futtermittel im Fokus: Mykotoxine, Pflanzentoxine und aktuelle Entwicklungen

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EU empfiehlt Überwachung von Alkaloiden und veröffentlicht neue Richtwerte für Mykotoxine

Aug. 2026. Seit Juni 2026 empfiehlt die EU die Überwachung von Ergot- und Pyrrolizidinalkaloiden in ausgewählten Futtermitteln, um die Datengrundlage für künftige Risikobewertungen zu erweitern. Parallel dazu wurden im Juli 2026 teilweise strengere Richtwerte für Fusarientoxine und Ochratoxin A in Futtermitteln veröffentlicht.

Vor diesem Hintergrund gibt der vorliegende Artikel einen Überblick darüber, für welche Futtermittel sich aus den aktuellen Entwicklungen besonderer Handlungsbedarf ergibt und welche Anforderungen an eine sichere Quantifizierung zu stellen sind.

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Juni 2026: neue Empfehlungen zur Überwachung von Alkaloiden 

Die Empfehlungen zur Überwachung von Alkaloiden haben das Ziel, Daten zu Befunden in ausgewählten Futtermitteln zu sammeln, um die Risiken besser einschätzen zu können. Diese Daten sollen spätestens am 30. Juni 2028 zur EFSA übertragen werden, um entsprechende Maßnahmen zum Schutz von Mensch- und Tier abzuleiten.  

Ergotalkaloide in Futtermitteln (Empfehlung (EU) 2026/1243)

Ergotalkaloide sind primär eingelagert im Mutterkorn zu finden. Mutterkörner sind dunkle kornähnliche Strukturen, bestehend aus einem Pilz (z. B. Claviceps purpurea, Claviceps africana und Claviceps fusiformis) und wachsen in der Ähre des Getreides. Die Stoffwechselprodukte dieser Pilze sind die von Tryptophan abgeleiteten Alkaloide. Eine erhöhte Aufnahme von Ergotalkaloiden kann zu einer Mykotoxikose führen, bei der es zu Durchblutungsstörungen bis zum Verlust der Gliedmaßen kommen kann. Höchstgehalte für Ergotalkaloide sind bereits für Lebensmittel in der Verordnung (EU) 2023/915 geregelt.

Nachdem zuvor Daten zu Ergotalkaloiden in Lebens- und Futtermitteln gesammelt und diese als besorgniserregend interpretiert wurden, wurden im November 2023 Bedenken zum Tierwohl von Schweinen und Rindern geäußert. Deshalb sollen nun weitere Daten von Futtermitteln erhoben werden.

Dabei sind folgende Analyten zu berücksichtigen:

  • Ergocristin/Ergocristinin
  • Ergotamin/Ergotaminin
  • Ergocryptin/Ergocryptinin (α- und β-Isomere)
  • Ergometrin/Ergometrinin
  • Ergosin/Ergosinin
  • Ergocornin/Ergocorninin

Ergovalin/Ergovalinin, Agroclavin, Dihydroergosin und Loliterim B werden ebenfalls genannt. 

Falls die Möglichkeit besteht, soll zusätzlich der Sklerotiengehalt in der Probe bestimmt werden, um Zusammenhänge zwischen Sklerotien- und Ergotanteil zu evaluieren. 

Als zu untersuchende Futtermittel werden folgende genannt: 

  • Getreide und Getreideerzeugnisse
  • Gräser und daraus gewonnene Erzeugnisse einschließlich Grünfutter
  • Mischfuttermittel

Die Empfehlung (EU) 2026/1243 ersetzt die Empfehlung 2012/154/EU der Kommission, die sich bereits mit Futtermitteln beschäftigte.

Pyrrolizidinalkaloide in Futtermitteln (Empfehlung (EU) 2026/1210)

Pyrrolizidinalkaloide (PA) kommen natürlich in einer Vielzahl von Pflanzen vor und dienen der Pflanze u. a. als Schutz gegenüber Fressfeinden. Werden diese Pflanzen konsumiert, kann es zu akuten Leberschäden kommen. Höchstgehalte für Pyrrolizidinalkaloide sind bereits für Lebensmittel in der Verordnung (EU) 2023/915 geregelt.

Im Fokus der Empfehlung (EU) 2026/1210 steht nun das Erheben von Daten von Futtermitteln zu dem Schutz von Nutz- und Haustieren. Ein Risiko entsteht vornehmlich durch den Verzehr von PA-produzierende Senecioneae und Boraginacea spp., welche beispielsweise versehentlich mit geerntet werden und so das Futtermittel kontaminieren. Pferde und Kaninchen werden als besonders gefährdet beschrieben, da sie verhältnismäßig viel Luzerne konsumieren könnten. 

Im Folgenden sind die empfohlenen Futtermittel zur Datenerhebung zusammengefasst: 

  • Grassilage
  • Heu
  • (Getrocknete) Futter- und Raufutterpflanzen wie Alfalfa (Luzerne) und Futter-Esparsette 
  • Kräuter, Kräutermischungen und Pflanzenextrakte, die aus bekanntermaßen Pyrrolizidinalkaloide enthaltenden Pflanzen oder Pflanzenteilen bestehen, daraus hergestellt werden oder damit kontaminiert sind
  • Mischfuttermittel, die Kräuter, Kräutermischungen oder Pflanzenextrakte enthalten

Hierbei sollten folgende 27 Substanzen analysiert werden: 

  • Intermedin/Lycopsamin, Intermedin-N-Oxid/Lycopsamin-N-Oxid
  • Senecionin/Senecivernin, Senecionin-N-Oxid/Senecivernin-N-Oxid
  • Seneciphyllin, Seneciphyllin-N-Oxid
  • Retrorsin, Retrorsin-N-Oxid
  • Echimidin, Echimidin-N-Oxid
  • Lasiocarpin, Lasiocarpin-N-Oxid
  • Europin, Europin-N-Oxid
  • Senkirkin
  • Heliotrin und Heliotrin-N-Oxid
  • Jacobin, Jacobin-N-Oxid
  • Jaconin, Jaconin-N-Oxid
  • Erucifolin und Erucifolin-N-Oxid

Zusätzlich wird empfohlen, folgende 14 Substanzen zu analysieren, wobei es durch Koelution mit den oben genannten Substanzen zu Herausforderungen in der Analyse kommen kann.  

  • Indicin, Indicin-N-Oxid
  • Echinatin, Echinatin-N-Oxid
  • Rinderin, Rinderin-N-Oxid 
  • Integerrimin, Integerrimin-N-Oxid 
  • Heliosupin, Heliosupin-N-Oxid 
  • Spartioidin, Spartioidin-N-Oxid
  • Usaramin, Usaramin -N-Oxid

Anforderungen an die Messmethoden von Alkaloiden 

Die für die Analyse der Alkaloide empfohlene Messmethode ist die Flüssigkeitschromatographie mit Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS). Es können auch andere Methoden verwendet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Ergebnisse verlässlich sind.

In der folgenden Tabelle sind die notwendigen Bestimmungsgrenzen zusammengefasst:

Ergotalkaloide Je Alkaloid 5 µg/kg
Pyrrolizidinalkaloide Je Alkaloid 10 µg/kg 

Neue Richtwerte für Deoxynivalenol, Zearalenon, HT-2- und T-2 Toxin sowie Ochratoxin A in Futtermitteln (Empfehlung (EU) 2026/1801)

Im Juli 2026 wurde die Empfehlung (EU) 2026/1801 mit Richtwerten zur Überwachung von Deoxynivalenol (DON), Zearalenon (ZON), HT-2 und T-2 Toxin, Ochratoxin A sowie Fumonisin B1 und B2 in Futtermitteln veröffentlicht. Die genannten Mykotoxine stellen ein Risiko für die Tiergesundheit dar und können auch durch Übertrag ins Lebensmittel einen Einfluss auf die menschliche Gesundheit haben.

Hierbei sollen die neuen Richtwerte ab 1. Juli 2027 berücksichtigt werden. Ausnahme sind bei dem Einzelfuttermittel Mais, Sorghum, Sojabohnen und Sonnenblumen und deren Erzeugnisse. Hier gelten die Richtwerte ab 1. Oktober 2026. Ab 1. Juli 2027 werden dann die 2006/576/EG und 2013/165/EU gegen die neue Empfehlung ersetzt.

Eine besonders große Änderung des Richtwerts ist für die Fumonisine in Futtermitteln für Geflügel beschrieben. Hier wird der Richtwert um Faktor 10 reduziert und entspricht dann dem Grenzwert für Fumonisine in Maismehl für den Endverbrauchen.  

In der folgenden Tabelle sind die relevantesten Änderungen im Vergleich zu 1: 2006/576 EG und 2: 2013/165 EU zusammengefasst. 
Weitere Richtwerte sind direkt aus der Empfehlung zu entnehmen.

Analyt  Futtermittel mit einem
Feuchtegehalt von 12 %
Bestehender
Richtwert 
Zukünftiger
Richtwert
Deoxynivalenol Einzelfuttermittel:
Getreide und daraus
gewonnene Erzeugnisse
außer Mais und
Maiserzeugnisse
8 mg/kg1 4 mg/kg
Deoxynivalenol Einzelfuttermittel: Mais
und Maiserzeugnisse /
Maisnebenprodukte
12 mg/kg1 8 mg/kg
Deoxynivalenol Alleinfuttermittel für
Schweinearten
0,9 mg/kg1 0,7 mg/kg
Toxine HT-2 und T-2  Einzelfuttermittel:
Hafermahlerzeugnisse
(einschließlich Spelzen),
auch Hafertrester
2 mg/kg2 3,0 mg/kg
Toxine HT-2 und T-2  Alleinfuttermittel außer
spezifizierte Tierarten
0,25 mg/kg2 0,2 mg/kg
Zearalenon  Einzelfuttermittel:
Getreide und daraus
gewonnene Erzeugnisse
außer Mais und
Maiserzeugnisse
2 mg/kg1 1 mg/kg
Zearalenon  Einzelfuttermittel: Mais
und Maiserzeugnisse /
Maisnebenprodukte
3 mg/kg1 2 mg/kg
Fumonisin B1+ B2  Einzelfuttermittel:
Maiserzeugnisse / Mais
und Maiserzeugnisse
60 mg/kg1 40 mg/kg
Fumonisin B1+ B2  Alleinfuttermittel für
ausgewachsene
Wiederkäuer und
Pelztiere
50 mg/kg1 30 mg/kg
Fumonisin B1+ B2  Alleinfuttermittel für Kälber 
(< 4 Monate), Lämmer
und Ziegenlämmer
20 mg/kg1 10 mg/kg
Fumonisin B1+ B2  Alleinfuttermittel für
Geflügel außer Truthühner
und Enten
20 mg/kg1 2 mg/kg
Fumonisin B1+ B2  Alleinfuttermittel für
Equiden
5 mg/kg1 1 mg/kg
Fumonisin B1+ B2  Alleinfuttermittel für
Hasen
5 mg/kg1 1 mg/kg
Fumonisin B1+ B2  Alleinfuttermittel für
Schweinearten
5 mg/kg1 1 mg/kg
Ochratoxin A Einzelfuttermittel: Getreide
und daraus gewonnene
Erzeugnisse
0,25 mg/kg1 0,05 mg/kg
Ochratoxin A Alleinfuttermittel für
Schweinearten
0,05 mg/kg1 0,01 mg/kg
Ochratoxin A Alleinfuttermittel für
Geflügel
0,1 mg/kg1 0,03 mg/kg 

Als Kompetenzzentrum für Bio- und Mykotoxine deckt Eurofins WEJ Contaminants GmbH die Analyse von Ergot- und Pyrrolizidinalkaloiden, Fusarientoxinen und Ochratoxin A ab.  Wir freuen uns darauf, die beste Lösung für die Sicherheit ihrer Futtermittel zu finden.

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Geschrieben von:

Mareike Rathke
Eurofins WEJ Contaminants GmbH