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Vereinigte Staaten
April 2025 (Update). Ende Dezember 2024 hat die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2024/3190[1] zum Verbot der Verwendung von Bisphenol A und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten in Lebensmittelkontaktmaterialien veröffentlicht. Diese wurde als Änderungsverordnung in die VO (EU) Nr. 10/2011[2] über Lebensmittelkontaktmaterialien aufgenommen. Das bisher gültige spezifische Migrationslimit (SML) für Bisphenol A von 0,05 mg/kg wurde damit bei Inkrafttreten der Verordnung am 20. Januar 2025 aufgehoben. Es gibt verschiedene Regelungen zu Übergangsfristen.
Bei Bisphenolen handelt es sich um Verbindungen aus der Gruppe der Diphenylmethan-Derivate. Bisphenol A, chemisch auch 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-propan, gehört zu den am besten untersuchten Substanzen dieser Gruppe. Bisphenol A wird u.a. bei der Herstellung von Polycarbonaten und Epoxidharzen sowie bei der Herstellung von Innenbeschichtungen von Getränke- und Konservendosen verwendet. Auch in Druckfarben, Klebstoffen und anderen Materialien, die Teil fertiger Lebensmittelkontaktmaterialien sind, kann Bisphenol A eingesetzt werden. Während die Kunststoffe selbst stabil sind, besteht die Möglichkeit, dass Bisphenol A in geringen Mengen als Rückstand aus den Kunstoffen freigesetzt werden kann. Bereits seit 2011 ist die Verwendung von Bisphenol A bei der Herstellung von Babyflaschen in der EU verboten, seit 2020 gilt ein Verbot für Bisphenol in Thermopapieren.
Das Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien ist eine Reaktion auf das am 19. April 2023 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte wissenschaftliche Gutachten zur Neubewertung der Risiken für die öffentliche Gesundheit im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Bisphenol A (BPA) in Lebensmitteln. Darin wurde eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 0,2 ng BPA/kg Körpergewicht (KG) pro Tag festgelegt. Das bedeutet eine Absenkung des vorherigen temporären TDIs von 4 µg/kg KG um den Faktor 20.000. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) lehnen diesen TDI jedoch mit dem Verweis auf wissenschaftliche und methodische Unstimmigkeiten ab.
Bisphenol A gehört aufgrund seiner hormonellen Wirkung zu den endokrinen Disruptoren. Im Jahr 2016 hat die Europäische Kommission Bisphenol A als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) kategorisiert und 2022 folgte die Einstufung als besonders besorgniserregende Substanz (Substance of Very High Concern, SVHC) durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)[3].
Auf Seiten der EU-Kommission wird aktuell an einer Monitoring-Empfehlung für Bisphenole in Lebensmitteln gearbeitet, um auch Informationen über einen unbeabsichtigten Eintrag von Bisphenolen zum Beispiel aus Recyclingpapier und -pappe zu untersuchen.
Die Experti:innen aus dem Kompetenzzentrum für organische Kontaminanten des Eurofins Labornetzwerks für Lebens- und Futtermittelanalytik bieten Ihnen die Analyse von Bisphenolen in Verpackungsmaterialien und in Lebensmitteln an. Ab sofort ist neben Bisphenol A und Bisphenol F die Analyse von weiteren Bisphenolen wie Bisphenol S (BPS) und Bisphenol B (BPB) für Lebensmittel bestellbar.
Haben Sie Fragen oder können wir Sie bei der Untersuchung Ihrer Lebens- und Futtermittel unterstützen? Kontaktieren Sie uns noch heute.
[1] Verordnung (EU) 2024/3190 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, [...] die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
[2] Consolidated text: Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
[3] ECHA/NR/22/08: Group assessment of bisphenols identifies need for restriction
Sindy Böhme
Eurofins WEJ Contaminants GmbH