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Vereinigte Staaten
Juli 2024 (Update). Im Mai 2023 wurde mit der Verordnung (EU) 2023/915 eine umfangreiche Neufassung der Europäischen Kontaminanten-Verordnung veröffentlicht. Diese Überarbeitung, der sogenannte "Recast", war seit mehreren Jahren geplant, um nach einer Vielzahl von Änderungsverordnungen seit der Veröffentlichung im Jahr 2006 den Verordnungstext klarer zu strukturieren und die hohe Anzahl an Fußnoten zu reduzieren. Im Juli 2024 trat die Änderungsverordnung (EU) 2024/1756 zur Änderung und Berichtigung der neuen Kontaminanten-Verordnung in Kraft.
Die Änderungsverordnung (EU) 2024/1756 zur VO (EU) 2023/915 enthält u. a. folgende Änderungen:
Die vorherige Verordnung (EU) Nr. 1881/2006 wurde mit Einführung der Verordnung (EU) 2023/915 aufgehoben.
Die vorher in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 festgelegten Höchstgehalte wurden grundsätzlich in der Neufassung beibehalten.
Wichtige Änderungen bezüglich konkreter Höchstgehalte, die bisher nicht direkt in der VO (EG) Nr. 1881/2006 enthalten waren:
Seit der ersten Veröffentlichung der neuen Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 wurden verschiedene Höchstgehalte zur Verordnung hinzugefügt oder verändert, so u. a. für Deoxynivalenol, T-2/HT-2 Toxin und Ergotalkaloide.
Die Expert:innen aus den verschiedenen Kompetenzzentren für Kontaminanten innerhalb des globalen Eurofins Labornetzwerks haben jahrelange Erfahrung mit der Analyse, Auswertung und Bewertung aller rechtlich geregelten Kontaminanten in Lebensmitteln und Futtermitteln. Die Mitarbeit in verschiedenen analytischen Arbeitsgruppen und eigene F&E-Teams stellen sicher, dass die Labore im dynamischen Gebiet der Kontaminantenanalytik immer auf dem neuesten Stand sind, wenn neue Substanzen oder neue Höchstgehalte in den Fokus rücken.
Haben Sie Fragen oder können wir Sie bei der Untersuchung Ihrer Lebens- und Futtermittel unterstützen? Kontaktieren Sie uns noch heute.
Sabrina Hansen, Carina Kellner
Eurofins WEJ Contaminants GmbH