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Vereinigte Staaten
Dez. 2025. Am 14. Mai 2024 wurde die Richtlinie (EU) 2024/1438 des Europäischen Parlaments und Rates veröffentlicht. Mit dieser wurde u.a. die Richtlinie 2001/113/EG über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem, die Richtlinie 2001/110/EG über Honig und die Richtlinie 2001/112/EG über Fruchtsäfte geändert, um die Reformulierung von Lebensmitteln mit hohem Zuckergehalt zu fördern und die Umstellung auf eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu erleichtern. Sie soll außerdem zu einer besseren Verbraucherinformation bei Honig beitragen. Produkte, die vor dem 14. Juni 2026 nach den bisherigen Vorschriften hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiterhin in den Handel gebracht werden.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Konfitüren, Honig sowie Fruchtsäfte und Nektare.
Mit der Richtlinie (EU) 2024/1438 wird die Richtlinie 2001/113/EG über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem geändert, um es den Mitgliedstaaten der EU, in denen Verbraucher die Bezeichnung „Marmelade“ als Synonym für „Konfitüre“ verwenden, zu ermöglichen, die Verwendung der Bezeichnung „Marmelade“ für Konfitüren aus anderen Fruchtarten als Zitrusfrüchten in ihrem Hoheitsgebiet zu erlauben. Die Bezeichnung „Zitrusmarmelade“ ersetzt die derzeitige Bezeichnung „Marmelade“.
In Anhang I werden die einzelnen Erzeugnisse definiert und die Mindestmengen an Früchten festgelegt, die für die Herstellung von einem Kilogramm Enderzeugnis verwendet werden sollen. Mit der Richtlinie (EU) 2024/1438 zur Änderung der Konfitüren-Verordnung werden die folgenden Änderungen des Mindestfruchtgehalts eingeführt:
Anhang II enthält eine Liste der zugelassenen Zusatzstoffe wie Honig, Zucker, Fruchtsaft und Spirituosen. Mit der Richtlinie (EU) 2024/1438 werden einige Änderungen an diesem Anhang bezüglich der Verwendung von Fruchtsäften und ätherischen Ölen sowie von gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen eingeführt.
Das Ursprungsland, in dem der Honig erzeugt wurde, ist gemäß Honig-Verordnung auf dem Etikett anzugeben. Durch die Richtlinie (EU) 2024/1438 ergeben sich folgende Änderungen in der Kennzeichnung von Honig:
Durch das Inkrafttreten der Richtlinie erfolgen auch Änderungen der Anlage 1 der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke-Verordnung. Es werden in dieser weitere Lebensmittel definiert bzw. Definitionen überarbeitet:
Zudem wird die Frucht „Kokosnuss“ sowie das Produkt „Kokosnusswasser“ in die entsprechenden Anlagen der Verordnung mit aufgenommen.
Haben Sie Fragen oder können wir Sie bei der Untersuchung Ihrer Lebens- und Futtermittel unterstützen? Kontaktieren Sie uns noch heute.
Dr. Christiane Wolf
Eurofins Laborservices GmbH