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Vereinigte Staaten
Juni 2021. Den Trend zu gesunden, vitaminreichen Lebensmitteln, die sich nicht nur durch eine hohe sensorische Qualität auszeichnen, sondern sich ernährungsphysiologisch positiv auf die Gesundheit auswirken, hat die Getränkeindustrie längst erkannt. In den Regalen der Verbrauchermärkte haben Koffein-Shots, Saftkuren und Vitamin-Wässer einen festen Platz erhalten und auch der Online-Handel bietet eine Vielzahl innovativer Trendprodukte. Doch Innovation ist auch mit neuen Herausforderungen für die Produzierenden verbunden.
In diesem Artikel gehen wir deshalb zwei zentralen Fragestellungen auf den Grund:
Zur Herstellung eines nährstoffreichen Produktes aus Obst oder Gemüse ist es notwendig, die Rohstoffe möglichst schonend zu verarbeiten. Dies soll sicherstellen, dass nicht nur die gewünschten Nährstoffe, sondern auch der Geschmack und der natürliche Zustand erhalten bleiben. Möglich macht dies das sogenannte HPP-Verfahren.
Das High Pressure Processing Verfahren (HPP-Verfahren) gewinnt in der Getränkeindustrie zunehmend an Zuspruch, da hier auf eine Erhitzung zur Haltbarmachung verzichtet wird. Die Früchte werden einer Kaltpressung unterzogen und der Saft anschließend mit hohem Druck bis zu 6000 Bar bearbeitet. Voraussetzung dafür ist, dass der Vorgang in einer flexiblen, wasserdichten und druckfesten Verpackung durchgeführt wird.
Durch die Hochdruckbehandlung werden nicht nur Mikroorganismen inaktiviert, sondern auch Enzyme. Dadurch kann eine oxidative Bräunung diverser Obstsorten verhindert oder verlangsamt werden. Kleinere Moleküle, wie Vitamine oder sekundäre Pflanzenstoffe, werden hingegen nicht beschädigt. Zudem wird die sensorische Qualität nur gering beeinflusst. Durch das HPP-Verfahren können so möglichst viele Nährstoffe sowie der ursprüngliche Geschmack erhalten bleiben.
Um Verbraucher:innen den gesundheitlichen Mehrwert eines so entstandenen Produkts aufzuzeigen, können auf der Verpackung nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, z. B. zum Vitamin- oder Mineralstoffgehalt, aufgebracht werden. Die Auslobung dieser sogenannten Health Claims auf dem Produktlabel ist allerdings an Gesetzesvorgaben gekoppelt. Folgende Verordnungen sind für die Deklaration anzuwenden:
Im Folgenden skizzieren wir an einem exemplarischen Fall, wie Ihnen eine rechtskonforme Auslobung auf Ihrem Fruchtsaftprodukt gelingt. Wir nehmen an, das produzierende Unternehmen möchte mit folgenden Claims den Verbraucher bzw. die Verbraucherin informieren:
Vitamin-C-Kennzeichnung: 1*: "Vitamin-C-Quelle" und "Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Blutgefäße bei."
Für die Nutzung der nähwert- und gesundheitsbezogenen Angaben sind folgende rechtliche Regelungen zu beachten:
Zudem sind die weiteren Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zu beachten.
Für beide Angaben muss also zunächst überprüft werden, was eine signifikante Menge an Vitamin C ist. Diese Information findet sich in Anhang XIII Teil A Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Ausgangspunkt ist die „Referenzmenge für die tägliche Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen“, auch Nährstoffbezugswert genannt. Diese beträgt bei Vitamin C 80 mg.
Die signifikante Menge wiederum ist bei Getränken definiert als 7,5 % des Nährstoffbezugswerts pro 100 ml, in diesem Fall also 6 mg. Sofern die Packung allerdings nur eine Portion enthält, was bei Produkten wie Ingwer- oder Kurkuma-Shots der Fall ist, müssen 15 % des Nährstoffbezugswerts pro Portion enthalten sein. Um die beiden oben genannten Angaben verwenden zu dürfen, muss das betreffende Produkt dann also 6 mg Vitamin C pro 100 ml bzw. 12 mg pro Portion enthalten.
Bei Fragen rund um die richtige Kennzeichnung Ihres Getränks stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne zur Seite. Wir unterstützen Sie durch unsere Vitamin- und Mineralstoffanalytik sowie bei der Auslobung der richtigen nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Nationale wie auch internationale Deklarationsprüfungen runden unser Angebot für Sie ab. Ihr/e persönlicher/r Kundenbetreuer:in oder unsere Fachexpertin Sarah Hontscha freuen sich auf Ihre Anfrage.
Haben Sie Fragen oder können wir Sie bei der Untersuchung Ihrer Lebens- und Futtermittel unterstützen? Kontaktieren Sie uns noch heute.
[1] Lebensmittelverfahrenstechnik, Heike P. Schuchmann, Harald Schuchmann, 2012
[2] Thyssenkrupp: Das HPP-Verfahren – Der Maßstab für die Haltbarmachung von Lebensmitteln
[3] HPP Deutschland: HPP-Verfahren
Ulf Rathjens
Eurofins GeneScan GmbH