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Vereinigte Staaten
Febr. 2024 (Update). Der 1. April 2024 ist der Stichtag für zwei neue EU-Verordnungen: Die neue Verordnung (EU) 2023/2782 zur Probenahme und Analytik von Mykotoxinen in Lebensmitteln soll die Verordnung (EG) 401/2006 ablösen. Die Verordnung (EU) 2023/2783 soll Kriterien zur Probenahme und Analytik von Pflanzentoxinen in Lebensmitteln festlegen. Für die Anpassung der Analysenmethoden für Mykotoxine ist eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2029 und für Pflanzentoxine bis zum 1. Juli 2028 vorgesehen.
Mykotoxine und Pflanzentoxine können sehr inhomogen verteilt in Lebensmitteln auftreten. Die Entnahme einer repräsentativen Probe sowie deren vollständige Homogenisierung vor der Analyse sind daher von entscheidender Bedeutung für die Bewertung der Kontamination von Lebensmitteln mit Mykotoxinen und Pflanzentoxinen.
Beide Verordnungen beziehen sich zunächst auf amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten. Bei der Verabschiedung wurde jedoch explizit auf die Wichtigkeit entsprechender Probenahme- und Analysekriterien zur Kontrolle von Myko- und Pflanzentoxinen für die industrielle Selbstkontrolle hingewiesen. Eine entsprechende Verordnung auf der Grundlage von Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 soll demnächst vorgelegt werden (Ausschusssitzung, CMTD(2023)28).
Insgesamt gibt es zukünftig Probenahmevorschriften für 14 Lebensmittelgruppen:
Alle weiteren Lebensmittel werden gemäß ihrer Partikelgröße und Beschaffenheit bestmöglich einer Gruppe zugeordnet.
Haben Sie Fragen oder können wir Sie bei der Untersuchung Ihrer Lebens- und Futtermittel unterstützen? Kontaktieren Sie uns noch heute.
Carina Kellner
Eurofins WEJ Contaminants GmbH