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Vereinigte Staaten
Apr. 2020. Seit dem 22. Februar 2020 gilt nun die Delegierte Verordnung für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung (VO (EU) Nr. 2016/127) zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 und ersetzt somit die deutsche Verordnung über diätetische Lebensmittel (DiätV). Davon ausgenommen ist Säuglingsanfangs- und Folgenahrung, die aus Proteinhydrolysaten hergestellt wird. Für diese gilt die neue Verordnung ab dem 22. Februar 2021. Für Beikost gilt bis auf weiteres die Diätverordnung.
Zusammensetzung
Kennzeichnung
Kommunikation an Konsumenten
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Eurofins NDSC Food Testing Germany GmbH
Sarah Kuntz
Eurofins Dr. Specht Laboratorien