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Dez. 2021. Glutenfreie Lebensmittel sind immer häufiger in den Regalen des Einzelhandels zu finden. In diesem Artikel erläutern wir, was Sie als Produzierende bei der Auslobung, Zertifizierung und Analyse Ihrer Produkte mit dem Claim "Glutenfrei" und dem zugehörigen Symbol beachten müssen.
Auch wenn es sich bei der Zöliakie nicht um eine Allergie im klassischen Sinne, sondern um eine Autoimmunerkrankung handelt, zählt Gluten im lebensmittelrechtlichen Kontext zu den Lebensmittelallergenen. Das Lebensmittelrecht unterscheidet 14 Allergenklassen, die auf der Verpackung kenntlich gemacht werden müssen. Die Allergenklassen sind festgeschrieben in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, welche durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) im deutschen Recht umgesetzt ist. Gluten ist neben Sulfit das einzige Allergen, für das eine gesetzliche Höchstmenge existiert. In der EU-Verordnung 41/2009 ist geregelt, dass Lebensmittel, die als "glutenfrei" ausgelobt werden, maximal 20 mg/kg (20 ppm) Gluten enthalten dürfen. Bei einem Glutengehalt von maximal 100 mg/kg (100 ppm) darf von einem Produkt mit "sehr niedrigem Glutengehalt" gesprochen werden.
Das Gutenfrei-Symbol, welches eine durchgestrichene Ähre darstellt, ist europaweit anerkannt und wird nach dem Standard der Association of European coeliac societies (AOECS) vergeben. In Deutschland ist die Deutsche-Zöliakie-Gesellschaft (DZG) für die Vergabe des Symbols zuständig. Damit das Glutenfrei-Symbol auf Lebensmittelverpackungen, Werbematerialien oder der Unternehmenswebsite verwendet werden darf, ist es nötig, einen Lizenzvertrag mit der DZG abzuschließen. Voraussetzung hierfür sind ein erfolgreich abgeschlossenes AOECS-Audit durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle sowie der analytische Nachweis, dass das betreffende Produkt einen Glutengehalt von 20 mg/kg nicht überschreitet. Der geforderte Höchstgehalt stimmt also mit der europäischen Gesetzgebung überein. Nicht verwendet werden darf das Symbol für unverarbeitete Produkte wie Milch, Eier, Obst, Gemüse, rohes Fleisch und Fisch.
Wie oben erwähnt, sieht die AOECS-Zertifizierung eine Kombination aus Vor-Ort-Begehung (Audit) und Analysen vor. Das Audit umfasst die Themen:
Die Auditierung nach dem AOECS-Standard kann hervorragend mit einem anderen Audit (IFS, BRC, FSSC etc.) kombiniert werden.
Für den analytischen Nachweis der Gluten“freiheit“ stehen ELISA-Methoden zur Verfügung. Die im Eurofins Food & Feed Testing Labornetzwerk in Deutschland angebotenen immunologischem Tests verwenden R5-Antikörper, die der Empfehlung des Codex Alimentarius Komitees für Analysemethoden und Probenahmen (kurz CCMAS, Codex Committee on Methods of Analysis and Sampling) entsprechen. Darüber hinaus erfüllen unsere Tests alle weiteren Anforderungen der Zöliakiegesellschaften zur Untersuchung von Backwaren, Milch- und Fleischwaren, Süßwaren, Gewürze u.v.m.
Eurofins ARS PROBATA GmbH ist eine zugelassene Zertifizierstelle und kann durch ein Audit die Konformität Ihrer Produktion mit dem AOECS-Standard bestätigen. Zusätzlich unterstützt unser Eurofins Food & Feed Testing Labornetzwerk in Deutschland Sie mit unseren umfänglichen Analysen bei der Einhaltung der Glutenhöchstgehalte.
Trotz der positiven Backeigenschaften von Gluten wurden mit der Zeit eine Reihe von glutenfreien Alternativen für Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Glutenunverträglichkeit entwickelt. Diese Unverträglichkeit, auch Zöliakie genannt, entsteht durch eine Überempfindlichkeit des Immunsystems gegen Gluten bzw. dessen Stoffwechselprodukt und führt bei Betroffenen zur Entzündung der Dünndarmschleimhaut. Da bislang keine ursächliche Therapie existiert, ist eine glutenfreie Diät für Patientinnen und Patienten mit Zöliakie die einzig mögliche Behandlung.
Haben Sie Fragen oder können wir Sie bei der Untersuchung Ihrer Lebens- und Futtermittel unterstützen? Kontaktieren Sie uns noch heute.
Sandra Kerbach
Eurofins Analytik GmbH