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Vereinigte Staaten
April 2026. Frankreich hat mit Wirkung zum 8. Januar 2026 ein Importverbot für bestimmte Lebensmittel aus Drittstaaten eingeführt. Dieses gilt, wenn Rückstände ausgewählter, in der EU verbotener Pflanzenschutzmittelwirkstoffe oberhalb der national festgelegten Schwellenwerte nachgewiesen werden.
Polen plant nun ein vergleichbares Verbot – mit teils noch weitergehenden Vorgaben. Für Importeure bedeutet dies faktisch eine "Nulltoleranz"-Politik gegenüber bestimmten Rückständen.
Basierend auf Artikel 53 der EU-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 hat Frankreich ein einjähriges Importverbot für pflanzliche Lebensmittel mit Rückständen folgender Wirkstoffe erlassen:
| Wirkstoff | Schwellenwert | Betroffene Produkte (Beispiele) |
| Carbendazim, Benomyl | 0,01 mg/kg | u. a. Zitrusfrüchte, Steinobst, Trauben, Mango |
| Thiophanat-methyl | 0,01 mg/kg | u. a. Melonen, Getreide, diverse Gemüsearten |
| Glufosinat | 0,063 mg/kg (Summe aus Glufosinat, N‑Acetyl‑Glufosinat und MPPA) | Ausschließlich Kartoffeln |
| Mancozeb | 0,02 mg/kg | u. a. Beeren, Paprika, Kürbisgewächse, Blattgemüse |
Bitte beachten Sie:
Polen beabsichtigt, ein ähnliches Importverbot umzusetzen. Während sich die betroffenen Kulturen bei Carbendazim, Benomyl und Thiophanat‑methyl weitgehend mit Frankreich decken, umfasst der polnische Entwurf bei Glufosinat ein deutlich breiteres Spektrum – darunter Papaya, Tomaten, Hülsenfrüchte und Getreide. Mancozeb ist im nationalen polnischen Verordnungsentwurf derzeit nicht enthalten.
Die nationalen Sonderregelungen führen zu einer Fragmentierung des EU-Binnenmarkts. Produkte, die EU-weit verkehrsfähig sind, können in einzelnen Mitgliedstaaten zurückgewiesen werden. Für Importeure und Händler steigt das Risiko von Lieferverzögerungen und wirtschaftlichen Verlusten.
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[1] Amtsblatt der Republik Frankreich: Verordnung vom 5. Januar 2026 zur Aussetzung der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Verkaufs – entgeltlich oder unentgeltlich – von Lebensmitteln aus Drittländern in Frankreich, die Rückstände bestimmter Pflanzenschutzwirkstoffe enthalten, deren Verwendung in der Europäischen Union verboten ist (auf Französisch)
[2] European Commission - Summary Report: 20 January 2026 - Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed - Section Phytopharmaceuticals-Pesticide Residues
[3] Deutscher Fruchthandelsverband (DFHV); QM-Information 06/2026
Kai Lenz und Ayman Farhod Naeem
Eurofins Dr. Specht Express Testing & Inspection GmbH