In einer anderen Region / Sprache anzeigen
Vereinigte Staaten
Apr. 2021. Im Februar 2021 hat das Forschungsinstitut für biologischen Landbau, FIBL Deutschland e.V., einen Leitfaden veröffentlicht, der den Einsatz von konventionellen Aromen in Bio-Lebensmitteln regelt. Der Leitfaden enthält Informationen über die sich verändernde Rechtslage, welche sich durch die die neue EU-Öko-Verordnung (VO (EU) Nr. 2018/848) ab dem 1. Januar 2022 ergibt. Lesen Sie hier in einer kompakten Zusammenstellung, welches die zentralen Inhalte des Leitfadens sind und worauf Produzierende beim Einsatz von Aromen in Bio-Lebensmitteln achten sollten.
Das Projekt „Entwicklung eines Konzeptes zur Evaluierung von Aromen für den Einsatz in Bio-Lebensmitteln“ wurde von verschiedenen nationalen und internationalen Forschungsinstituten und öffentlichen Trägern gefördert. Die Ergebnisse wurden auf der diesjährigen BIOFACH, der Weltleitmesse für ökologische Lebensmittel, erstmals präsentiert.
Die vier wichtigsten Hinweise für Sie zusammengefasst:
Im Anhang des Leitfadens (siehe Kapitel 10.2) finden Sie eine Checkliste, die als Hilfestellung bei der Plausibilitäts- und Konformitätsprüfung Ihrer Lieferantendokumente eingesetzt werden kann. Diese stellen wir Ihnen hier als als losgelöstes Arbeitsdokument zur Verfügung. So stellen Sie sicher, dass alle nötigen Kriterien erfüllt sind, um Ihre Produkte entsprechend des neuen Bio-Rechts zu vermarkten.
Haben Sie Fragen oder können wir Sie bei der Untersuchung Ihrer Lebens- und Futtermittel unterstützen? Kontaktieren Sie uns noch heute.
Johannes Jaschik
Eurofins Dr. Specht International GmbH