Analyse von MCPD- und Glycidylestern in Lebensmitteln

Veröffentlichungsdatum :
Mittwoch, Aug. 12, 2026
Schlagwörter :
MCPD
Glycidylester
Rückstände und Kontaminanten
Eurofins WEJ Contaminants

Analyse von MCPD- und Glycidylestern in Lebensmitteln

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EU beschließt Höchstgehalte in Endprodukten

Aug. 2026 (Update). Nach der Einführung neuer Höchstgehalte für Babynahrung im Januar 2025, legt die EU weitere Höchstgehalte für die Summe aus 3-Monochlorporpandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureester sowie Glycidylestern in Endprodukten fest. In der Abstimmung vom 15. Dezember 2025 im Ständigen Ausschuss der EU wurden diese Änderungen abschließend beraten und verabschiedet, sodass die Änderungsverordnung (EU) 2026/1825 am 30. Juli 2026 veröffentlicht wurde. Sie ist direkt ab dem 19. August 2026 anwendbar. Die neuen Höchstgehalte gelten für alle zusammengesetzten Lebensmittel die einen Fettgehalt von mehr als 5 % aufweisen und pflanzliche Fette und Öle, Fischöle und andere Öle marinen Ursprungs enthalten. Die vorgeschlagenen Höchstgehalte beziehen sich auf den Fettgehalt und orientieren sich an den bestehenden Höchstgehalten für die verschiedenen Fette und Öle. Weitere Höchstgehalte für Beikost und Getreidebeikost werden ebenfalls erstmalig eingeführt. Ihre Anwendbarkeit startet ab 1. Januar 2027.

Das Kompetenzzentrum für Organische Kontaminanten innerhalb des globalen Eurofins Labornetzwerk bietet die entsprechenden Analysen von 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern sowie Glycidylestern bzw. Glycidol in Fetten und Ölen, weiteren Lebensmitteln sowie Babymilchpulver und Zusatzstoffen an. Darüber hinaus können auch 2-MCPD- Fettsäureester, freies 2-MCPD, sowie freies 1,3-Dichlor-2-Propandiol (1,3-DCP) bestimmt werden.

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Was sind MCPD- und Glycidylester?

2-Monochlorpropandiol-, 3-Monochlorpropandiol- und Glycidyl-Fettsäureester sind Kontaminanten, die bei der Raffination von Fetten und Ölen auftreten können. Ihr Gehalt im Endprodukt hängt sowohl von der Intensität der industriellen Verarbeitung als auch von der Rohware ab. Palmöle etwa sind aufgrund ihres hohen Diglycerid-Gehalts besonders anfällig für die Bildung von MCPD-Estern.

Während der Verdauung werden MCPD- und Glycidylester in freies MCPD bzw. Glycidol umgewandelt, welche als krebserregend gelten. Die von der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2018 festgelegte tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (tolerable daily intake: TDI) beträgt 2 µg/kg Körpergewicht und Tag (DOI: 10.2903/j.efsa.2018.5083).

Analyse von MCPD- und Glycidylestern – Mögliche Methoden

Aufgrund der Vielzahl an möglichen Fettsäureestern und ihrer Kombination handelt es sich bei MCPD- und Glycidylestern um eine komplexe Substanzgruppe. Es wurden verschiedene indirekte Summenmethoden für die Analyse von MCPD- und Glycidylestern entwickelt, die als ISO- bzw. AOCS-Methoden veröffentlicht sind und in der Praxis Anwendung finden. Hierzu zählen die "DGF-Methode", die "SGS-Methode", die "Unilever-Methode" und die "Zwagerman-Methode".

Die Methoden unterscheiden sich in verschieden komplexen Probenvorbereitungsschritten, der notwendigen Durchführungsdauer, der Anzahl der benötigten Ansätze pro Probe und der daraus resultierenden Gerätekapazität sowie der einfachen Möglichkeit der Automatisierung. Ein wesentlicher Unterschied ist die Bestimmung des Glycidols. So wird bei der "DGF-Methode" das Glycidol als Differenz berechnet, während die drei anderen genannten Methoden eine direkte Bestimmung des Glycidols beinhalten.

"Zwagerman-Methode" mit bestehenden Methoden im Vergleich

Die "Zwagerman-Methode" vereint diverse methodische Vorteile: Durch eine kurze Reaktionszeit ermöglicht sie kurze Durchlaufzeiten, ein einfacher Ansatz pro Probe reduziert den notwendigen Messaufwand und auch die Automatisierung – wie sie bei Eurofins angewandt wird – ist technisch gut möglich. Darüber hinaus bietet die "Zwagerman-Methode" den Vorteil der direkten Bestimmung des Glycidols. Eine aufwändige Validierungsstudie wurde für diverse Öle und Fette sowie Lebensmittel inkl. Babymilchpulver erfolgreich durchgeführt.

Methode DGF SGS Unilever Zwagerman
ISO-Methode 18363-1:2015 18363-2:2018 18363-3:2017 18363-4:2020
AOCS-Methode Cd 29c-13 Cd 29b-13 Cd 29a-13 Cd 29d-20
Kurze TAT möglich X X
Einfache Automatisierung
möglich
X (X) (X) X
Einfacher Ansatz/Niedriger
Messaufwand
X X X
Direkte Glycidolbestimmung X X X

Tabelle 1: Vor- und Nachteile der bestehenden Methoden zur Analyse von MCPD- und Glycidylestern

Die bewährte "DGF-Methode" kann aktuell neben Fetten und Ölen, Lebensmitteln und Babynahrung auch für die Analyse aller weiteren Matrizes wie Lecithinen und Emulgatoren angewendet werden.

Rechtliche Regelungen für MCPD- und Glycidylester

Die Verordnung (EU) 2023/915 über Kontaminanten in Lebensmitteln legt Höchstgehalte für Glycidylfettsäureester sowie die Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Estern in folgenden Warengruppen fest:

  • Pflanzliche Öle und Fette
  • Fischöle und Öle anderer mariner Organismen
  • Pflanzliche Öle und Fette, Fischöle und Öle anderer mariner Organismen, die für die
    • Herstellung von (Getreide-)Beikost für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind
  • Säuglingsanfangs- und Folgenahrung (in Pulverform und flüssig)
  • Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder (in Pulverform und flüssig)
  • Zusammengesetze Lebensmittel > 5 % Fett
  • Beikost / Getreidebeikost

Gemäß der Verordnung (EU) 2024/1003 zur Änderung der VO (EU) 2023/915 wurden die Höchstgehalte für die Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Estern in Säuglings- und Folgenahrung sowie in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke seit Januar 2025 abgesenkt. Weitere Höchstgehalte für die Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Estern sowie Glycidylfettsäureester für zusammengesetzte Lebensmittel sowie für Getreidebeikost und andere Beikost werden auf EU-Ebene diskutiert.

Für die Emulgatoren E471 (Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren), E475 (Polyglycerinester von Speisefettsäuren) und E476 (Polyglycerin-Polyricinoleat) sind über die Änderungsverordnungen (EU) 2023/1428 und (EU) 2023/1329 Höchstgehalte für die Summe von 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureester sowie Glycidylester in die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufgenommen worden.

Darüber hinaus gibt es bereits seit einigen Jahren Höchstmengen für freies 3-MCPD in hydrolysiertem Pflanzenprotein und Sojasoße in Verordnung (EU) 2023/915.

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Geschrieben von:

Sabrina Hansen
Eurofins WEJ Contaminants GmbH