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Wachsende Anbauflächen, globale Handelswege und unterschiedliche Zulassungssituationen in verschiedenen Ländern erfordern durchdachte Analysekonzepte und fundierte Beratung. Unser Analyseportfolio unterstützt Sie dabei, gesetzliche Vorgaben effizient zu erfüllen und gleichzeitig die Sicherheit Ihrer Produkte zu wahren.
Die Durchführung der Analysen erfolgt innerhalb des Eurofins Netzwerkes.
Die Analysedienstleistungen der Eurofins Food & Feed Testing-Labore decken das gesamte Spektrum an Untersuchungen ab, vom Screening und der Identifizierung bis hin zur präzisen Quantifizierung von Spurenstoffen. Wir arbeiten mit den kürzesten Standarddurchlaufzeiten und bieten sogar Expressdienste für Ergebnisse am selben Tag an.
Die klassischen drei Schritte zur sicheren GVO-Analytik:
1. GVO-Screening – Schnell und kosteneffizient
Die Analyse beginnt meist mit einem qualitativen Screening. Damit lässt sich zuverlässig feststellen, ob GVO enthalten sind oder nicht. Vor allem für Herstellende, die eine „Ohne Gentechnik"-Auslobung ihrer Produkte wünschen, sind umfassende Screening-Verfahren unerlässlich.
2. GVO-Identifizierung – Sicherung der Verkehrsfähigkeit von Produkten
Für nicht zugelassenen GVO besteht in vielen Regionen eine 0%-Toleranz oder geringe Toleranzgrenzen für Anteile dieses GVO in Lebens- oder Futtermitteln. Besitzt ein GVO keine Zulassung in einem Land, wird jedoch bereits in einem anderen Land angebaut, so kann diese asynchrone Zulassungssituation zu Problemen bei der Verkehrsfähigkeit von Produkten führen, die selbst Spuren dieses GVO enthalten.
Durch spezifische Nachweisverfahren können wir nicht zugelassene GVO identifizieren oder ausschließen. Spezifische qualitative Methoden sind daher ein wichtiges Element zur Überprüfung der Verkehrsfähigkeit von Rohwaren und verarbeiteten Produkten.
3. GVO-Quantifizierung – Ist eine Kennzeichnung nötig?
Nicht nur die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen ist von Land zu Land unterschiedlich, sondern auch der Schwellenwert, ab dem der GVO-Anteil auf dem Etikett angegeben werden muss. Mithilfe eines quantitativen GVO-Nachweises lässt sich feststellen, ob der GVO-Anteil eines Produkts über oder unter einem gesetzlichen Grenzwert liegt.
In der Schweiz dürfen GVO nicht angebaut werden. Lebensmittel und Futtermittel mit GVO-Zutaten sind jedoch unter Auflagen erlaubt. So sind zum Beispiel in der Schweiz zufällige, technisch unvermeidbare Anteile von zugelassenen GVO bis zu 0,9 % von einer Kennzeichnung ausgenommen. GVO-Anteile in Lebens- und Futtermitteln sind ab einem Grenzwert von 0,9 % zu kennzeichnen. Mit Hilfe von quantitativen GVO-Nachweisen kann ermittelt werden, ob der GVO-Gehalt eines Produktes über oder unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert liegt.
Haben Sie Fragen oder können wir Sie bei der Untersuchung Ihrer Lebens- und Futtermittel unterstützen? Kontaktieren Sie uns noch heute.