Lebensmittelbestrahlung

Die Bestrahlung von Lebensmitteln unterliegt strengen Vorgaben, sowohl in der EU als auch international. Die Eurofins Labore für Lebens- und Futtermittelanalytik in Deutschland untersuchen gezielt, ob Rohstoffe oder Fertigprodukte mit ionisierender Strahlung behandelt wurden. Unsere Analysen liefern klare und verlässliche Erkenntnisse über Ihre Lieferkette.

Analysenüberblick

  • Nachweis von Bestrahlung mit validierten Methoden wie:
    • Photostimulierte Lumineszenz (PSL)
    • Thermolumineszenz (TL)
  • Akkreditierte Laboranalytik nach ISO/IEC 17025
  • Kurze Bearbeitungszeiten
  • Analyse verschiedenster Lebensmittelmatrices, z. B.:
    • Gewürze, Kräuter, Würzmischungen
    • Fisch- und Fleischprodukte
    • Getrocknete Früchte und Gemüse
    • Zusammengesetzte und verarbeitete Lebensmittel
  • Unterstützung bei Import-/Exportvorgaben gemäß EU- und internationalen Regelungen
  • Klare und vollständige Berichte für Dokumentation und Audits

Weitere Dienstleistungen

  • Beratung zur Kennzeichnungspflicht („bestrahlt“ oder „mit ionisierender Strahlung behandelt“)
  • Prüfung von Bestrahlungsanlagen und -prozessen bei Lieferanten
  • Chargenscreenings und Monitoringprogramme
  • Individuelle Prüfstrategien für komplexe Produktportfolios

Weltweite Anwendung zur Haltbarkeitsverlängerung

Jährlich werden weltweit rund 200.000 Tonnen Lebensmittel (vor allem Kräuter und Gewürze) bestrahlt. Über 40 Länder nutzen die Bestrahlung von Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln, um deren Stabilität zu erhöhen. Die Methode eignet sich für verschiedene Anwendungen:

  • Abtöten von Mikroorganismen in Kräutern und Gewürzen
  • Verhinderung von Keimung bei Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch
  • Abtöten oder Sterilisation von Insekten in Getreide, Trockenfrüchten, Nüssen und Gemüse
  • Verzögerung der Reifung bei Obst und Gemüse
  • Verlängerung der Haltbarkeit durch Abtöten von Mikroorganismen in Fleisch und Fisch

Laut Richtlinie 1999/3/EG müssen bestrahlte Lebensmittel in allen EU-Mitgliedstaaten entsprechend gekennzeichnet werden.

Rechtsgrundlagen und Leitlinien

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Haben Sie Fragen oder können wir Sie bei der Untersuchung Ihrer Lebens- und Futtermittel unterstützen? Kontaktieren Sie uns noch heute.

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