Wir unterstützen versiert und zuverlässig die Verpackungsindustrie

Europarat und relevante Regelwerke

Wir prüfen bedruckte oder eingefärbte Produkte mit Lebensmittelkontakt gemäß etablierter Vorschriften, wie z. B. der CoE-Resolution AP (89) 1 sowie Migrationsgrenzen nach Verordnung (EU) 10/2011, um Konformität zu gewährleisten.

 

Vielfältige Prüfoptionen

Wir testen sowohl Rohstoffe, wie z. B. Pigmentpulver, als auch eingefärbte oder bedruckte Verpackungsprodukte.

Konformität durch Fachberatung

Unser ExpertInnenteam unterstützt Sie bei der Entwicklung von Prüfstrategien für neue Testparameter und berät Sie sowohl zu aktuellen Themen als auch zu bereits bestehenden rechtlichen Anforderungen.

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Prüfungen von Pigmenten und Farbstoffen

Pigmente und Farbstoffe machen die Produkte des täglichen Lebens bunt und somit attraktiv für den Verbraucher. Farbstoffe sind üblicherweise in einem bestimmten Medium löslich, währenddessen Pigmente dagegen unlöslich sind. In Anwendungen mit Lebensmittelkontakt werden beide hauptsächlich als Farbgranulat oder als Bestandteile von Druckfarben eingesetzt. Beide Anwendungen fallen jedoch nicht unter harmonisierte europäische Rechtsvorschriften.

Die europäische Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 wird der Verwendung von Farbstoffen gerecht, die einer nationalen Gesetzgebung unterliegen. Dennoch gibt es kaum nationale Rechtsvorschriften für Pigmente und Farbstoffe.

Das niederländische Gesetz Warenwet für Verpackungen und Bedarfsgegenstände definiert die Anforderungen an Farbstoffe, die hauptsächlich aus der Resolution des Europarates von AP (89)1 übernommen wurden, wie folgt:

  • Schwermetalle, löslich in 0,1 N Salzsäure:
    - Antimon: 0,05%
    - Arsen: 0,01%
    - Barium: 0,01%
    - Cadmium: 0,01%
    - Chrom: 0,1%
    - Quecksilber: 0,005%
    - Blei: 0,01%
    - Selen: 0,01%
  • Der Anteil an folgenden Substanzen darf einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigen: Primäre aromatische Aminen
    500 mg/kg
  • Sulfonierte aromatische Amine 500 mg/kg
  • Polychlorierte Biphenyle 25 mg/kg
  • Extrahierbarer Toluolanteil an Rußpigmenten 0,15%


Die Industrie wendet jedoch in der Regel strengere Grenzwerte an, da die o. a. Grenzwerte gemäß der aus dem Jahr 1989 stammenden Resolution recht hoch sind. Um sicherzustellen, dass keine Farbstoffe in Lebensmittel gelangen können, müssen darüber hinaus Pigmente und Farbstoffe ordnungsgemäß in die finalisierte Verpackung eingebettet werden.

Eurofins – Mehr als nur ein Prüfdienstleister

Globales Labornetzwerk

Eurofins Consumer Product Testing ist ein weltweites Netzwerk von Laboren, das VerpackungsherstellerInnen weltweit ein breites Spektrum an Analysedienstleistungen bietet.

WissenschaftlerInnen mit Expertise

Unsere Teams von ExpertInnen bieten fachkundige Beratungen für zu aktuellen Themen verschiedener Märkte, Produkte und Herstellungsverfahren in der Lebensmittelverpackungsindustrie und entwickeln individuelle Prüfstrategien für Ihre Produkte.

Akkreditierung

Unser globales Labornetzwerk gewährleistet herausragende Qualität, belastbare Ergebnisse und fachkundige Beratung durch unsere hochqualifizierten ExpertInnen. Unsere Labore erfüllen die höchsten Standards und sind gemäß ISO 17025 akkreditiert.