Erfüllen Ihre Lebensmittelverpackungen ausreichend Konformität?

Konformitätsprüfung

Wir bieten Ihnen eine vollständige Prüfung der EU-Konformitätserklärung (DoC) zur Erfüllung sowohl der gesetzlichen als auch Ihrer individuellen Anforderungen basierend auf den Informationen Ihrer LieferantInnen – einschließlich Dokumentation entlang der gesamten Lieferkette.

Gegenprobensachverständige(r)

Nach offiziellen Beschwerden bieten wir Gegenprüfungen an, die von einer(m) zertifizierten Sachverständigen bearbeitet werden.

Konformität durch Fachberatung

Unser ExpertInnenteam unterstützt Sie bei der Gewährleistung von Konformität. Wir entwickeln Prüfstrategien für neue Testparameter und beraten Sie sowohl zu aktuell geänderten Standards als auch zu bereits bestehenden regulatorischen Vorgaben.

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Prüfung von Papier- und Kartonverpackungen

Für Lebensmittelverpackungsmaterialien aus Papier und Pappe gelten noch keine harmonisierten europäischen Rechts-vorschriften. Jedoch fallen auch diese Lebensmittelkontakt-materialien in den Anwendungsbereich der Rahmenverordnung
EG (Nr.) 1935/2004 und müssen somit die Anforderungen des Artikels 3 erfüllen. Bei einer Reihe von Lebensmittelskandalen der letzten Jahre migrierten jedoch Schadstoffe aus einer Lebensmittelverpackung, die aus Papier bzw. Karton bestand, ins Lebensmittel. Um die Eignung eines Papier- bzw. Kartonmaterials gemäß den Anforderungen der v. g. Rahmenverordnung nachzuweisen, können z. B. auch andere Dokumente als Referenz verwendet werden:

  • Empfehlung XXXVI des Deutschen Instituts für Risikobewertung (BfR) zu Papieren, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt
  • Empfehlung des EDQM (European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare; Technical Guide on Paper and Board) für Lebensmittelkontaktmaterialien und Verbrauchsartikel mit Lebensmittelkontakt; ergänzt den Beschluss CM/Res(2020) 9 über die Sicherheit und Qualität von Materialien und Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen dürfen
  • Branchenrichtlinie über die Konformität von Materialien und Bedarfsgegenständen aus Papier & Karton für den Lebensmittelkontakt
  • Niederländische Verordnung für Verpackungen und Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (s. Kapitel II)
  • Königlicher Erlass Belgiens vom 11. Mai 1992 über Materialien und Bedarfsgegenstände, die dazu bestimmt, sind mit Lebensmitteln in Kontakt zu treten (Anhang 4)
  • Französisches Datenblatt für Lebensmittelkontaktmaterialien des DGCCRF (French General Directorate for Competition Policy, Consumer Affairs and Fraud Control) sowie das DGCCRF Datenblatt MCDA Nr. 4 (V02 - 01/01/2019): Eignung organischer Materialien, die auf Pflanzenfasern basieren, für den Lebensmittelkontakt


Das BfR hat eine Reihe von Empfehlungen bezüglich Materialien, die aus Papier bzw. Karton bestehen und für den Lebensmittelkontakt angedacht sind, herausgegeben. Diese Empfehlungen umfassen sowohl Lebensmittelverpackungen als auch Papier, das zum Kochen und Backen verwendet wird.

Die Industry Guideline ist eine Zusammenfassung der Anforderungen verschiedener nationaler Rechtsvorschriften für den Bereich Papier, Karton und Pappe und beinhaltet Empfehlungen, welche Substanzen hinsichtlich Lebensmittelkontakt für Karton und Papier geeignet sind, welche Analysen notwendig sind und welche Informationen in einer Konformitätserklärung anzugeben sind. Die in dieser Leitlinie enthaltenen Empfehlungen sind jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sollten aber als Vorlage bei der Karton- und Papierherstellung dienen.

Eurofins – Mehr als nur ein Prüfdienstleister

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