Sie verlassen die deutsche Website
Sie verlassen die deutsche Website
Sie verlassen die deutsche Website
Sie verlassen die deutsche Website
In einer anderen Region / Sprache anzeigen
Wir bieten fachgerechte Prüfung von Glas- und Keramikprodukten auf Konformität nach EU-Vorgaben und internationalen Standards. So gewähren Sie Produktsicherheit, Materialqualität und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen.
Wir unterstützen HerstellerInnen, ImporteurInnen und Produktmarken bei der Erfüllung vollständiger Konformität durch unsere maßgeschneiderten Prüfdienstleistungen zum Erreichen von effizienter Qualitätskontrolle und -sicherung.
Gewinnen Sie mehr Klarheit über die Qualität, Sicherheit und Langlebigkeit Ihrer Produkte im täglichen Gebrauch.
Mit umfassender Expertise bieten wir einen Full-Service-Ansatz für Küchen- und Tafelgeschirr – individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Keramik
Keramikgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, werden in der Richtlinie 84/500/EWG des Rates (geändert durch die Richtlinie 2005/31/EG) geregelt. Diese Richtlinie legt u. a. die Höchstmengen an Blei und Cadmium fest, die aus Keramikgegenständen in Lebensmittel übergehen dürfen. Darüber hinaus unterliegen Keramikgegenstände den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Gemäß dieser Verordnungen werden Hersteller und Importeure angewiesen, eine Erklärung zu erstellen, die die Konformität des Erzeugnisses mit den geltenden Rechtsvorschriften für Keramikgegenstände dokumentiert. Diese Erklärung enthält folgende Angaben:
Darüber hinaus sind die Ergebnisse der durchgeführten Analysen in einem Prüfbericht zu dokumentieren, der außerdem sowohl die Prüfbedingungen als auch den Namen und die Anschrift des Prüflabors enthält.
Mehrere europäische Länder, z. B. Dänemark, Norwegen, Frankreich und Österreich, haben weitere nationale Anforderungen für Glas- und Keramikartikel bestimmt. Wieder andere Länder haben zusätzlich zu den Anforderungen der Richtlinie 84/500/EWG des Rates und der späteren Änderung eine notwendige Migrationsprüfung von Blei und Cadmium vom Mundkontaktrand angeordnet bzw. Grenzwerte für weitere Metalle, wie z. B. Barium, Antimon oder Zink, festgesetzt.
Glas
Für die Branche Glas gibt es auf EU-Ebene noch keine harmonisierten Rechtsvorschriften. Daher wird die Richtlinie für Keramik häufig auch für Glas angewandt, um somit sicherzustellen, dass keine inakzeptable Migration von Blei und Cadmium stattfindet. Es wird erwartet, dass der Anwendungsbereich der Keramikrichtlinie auch auf Glas ausgeweitet wird, jedoch ist eine finale Frist für eine Änderung noch nicht veröffentlicht worden, was wiederum von dem finalen Fazit der Gemeinsamen Forschungsstelle/Joint Research Center (JRC) abhängt.