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Trinkwasseranalyse nach Trinkwasserverordnung

Um die frei von Krankheitserregern, reine und genusstaugliche Qualität des Trinkwassers in Österreich zu sichern, wurden durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Grenzwerte festgelegt bzw. aus der EU-Trinkwasserrichtlinie umgesetzt. Diese Grenzwerte sind bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Wassers einzuhalten. Eurofins Umweltanalytik Österreich überwacht für Sie diese Grenzwerte durch eine qualitativ hochwertige Probenahme und Trinkwasseruntersuchung in den nach ÖNORM EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Prüflaboren.

Unsere Dienstleistungen

Wenn es um sichere Ergebnisse geht, sind wir in allen Fragen der Trinkwasserverordnung dank unserer fundierten Kenntnisse Ihr erster Ansprechpartner. Unser Service in der Trinkwasseranalytik umfasst alle für Sie wichtigen Leistungen:

  • Beratung hinsichtlich der Untersuchungsanforderungen nach Trinkwasserverordnung 304/2001 in der geltenden Fassung bzw. gemäß der EU-Richtlinie 2020/2184 und Österreichischen Lebensmittelbuch Kapitel B1 Trinkwasser
  • Akkreditierte Probenahme und Analytik
  • Technische Bestandsaufnahme
  • Verständliche Berichterstellung

Wir sorgen für Ihre Gewissheit

Wir testen Ihr Trinkwasser

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Eurofins Umweltanalytik Österreich testet Ihr Trinkwasser auf chemisch-physikalische, chemische und mikrobiologische Parameter, wie:

Chemisch-physikalisch:

  • Temperatur
  • Leitfähigkeit
  • pH-Wert
  • Färbung
  • Trübung
  • uvm.

Chemisch:

  • Blei, Nickel, Cadmium, Chrom usw.
  • Nitrat
  • Nitrit
  • Cyanid
  • Acrylamid, Pestizide- & Biozidproduktwirkstoffe inkl. deren Abbauprodukte
  • uvm.

Mikrobiologisch

  • Koloniezahl (bei 22 bzw. 36 °C)
  • Escherichia coli und coliforme Bakterien
  • Enterokokken
  • Somatische Coliphagen
  • uvm.

Neuerungen im Zuge der Novellierung der Trinkwasserverordnung

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Diese Grenzwerte sind strenger*:

  • Blei auf 5 µg/L (bisher 10 µg/L), gültig ab spätestens 12.01.2036
  • Chrom 25 µg/L (bisher 50 µg/L), gültig ab spätestens 12.01.2036

Diese Parameter sind neu:

  • Bisphenol A: Grenzwert 2,5 µg/L, gültig ab 12.01.2026
  • Chlorat: Grenzwert 0,25 mg/L, gültig ab 12.01.2026
  • Chlorit: Grenzwert 0,25 mg/L, gültig ab 12.01.2026
  • Halogenessigsäuren (HAA-5): Grenzwert 60 µg/L, gültig ab 12. 01.2026
  • Indikatorparameter somatische Coliphagen: Referenzwert 50 PFU (plaquebildende Einheiten) pro 100 ml (Rohwasseruntersuchung Oberflächengewässer)
  • Betriebsparameter Trübung bei Anwendung eines Filtrationsverfahrens

Microcystin-LR: Grenzwert 0,0010 mg/L Cyanobakterien-Toxin, Untersuchungspflicht nur bei Algenblüte in der Ressource, gültig ab 12.01.2026

Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS):
Als Summe PFAS-20, Grenzwert 10 µg/L (gültig ab 12.01.2026)

*Alle Werte ohne Datum gelten seit Inkrafttreten der novellierten TWV

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung. Sprechen Sie uns an!