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Legionellen Analytik

Die Legionellenuntersuchung ist ein essenzieller Bestandteil innerhalb unseres Leistungsspektrums. Als regionaler Experte unterstützen wir Sie umfassend bei der Untersuchung auf Legionellen. Ob Trinkwasserinstallationen mit zentraler Warmwasserbereitung, Kühl- und Prozesswasseranlagen, Waschanlagen oder Bäder (Frei-, Hallen-, oder Thermalbäder). Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service beginnend von der akkreditierten Probenahme bis hin zur Übermittlung und fundierten Bewertung der Analysenergebnisse. Somit erlaubt die frühzeitige Erkennung eines potenziellen Gesundheitsrisikos durch eine Legionellenkontamination eine zeitnahe Einleitung der nötigen Sicherheitsmaßnahmen.

Legionellenprüfung

Legionellen kommen ubiquitär in allen Süßwasserbiotopen vor und können sich bei technischen Mängeln in Anlagen unkontrolliert vermehren. Die häufigsten Legionellen-Infektionsquellen sind Duschen, Whirlpools sowie Einrichtungen bei denen Wasser in Form von Aerosolen erzeugt wird. Diese kommen vor in:

  • Gewerblichen Einrichtungen: z. B. Mehrfamilienhäuser, Schwimmbäder, Pflegeheime
  • Öffentlichen Einrichtungen: z. B. Schulen, Sportstätten
  • Großanlagen: z. B. Hotels, Krankenhäuser
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Legionellenprüfung nach ÖNORM B 5020

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sollten regelmäßig inspiziert und das Nutzwasser und Zusatzwasser mikrobiologisch auf Legionellen untersucht werden. Zur Überprüfung des Nutzwassers wird der Nachweis von Legionellen geführt und zusätzlich die allgemeine Koloniezahl bestimmt. Die Untersuchung auf Pseudomonaden kann weitere Informationen auf hygienische Mängel liefern.

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Analytik – Wir sorgen für Ihre Gewissheit

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Alle Dienstleistungen aus einer Hand:

  • Legionellenprüfung in Trink-, Bade-, Prozesswasser
  • Legionellenanalytik nach EN ISO 11731
  • Akkreditierte Probenahme nach EN ISO 19458
  • Bewertung der Ergebnisse und Beratung durch qualifiziertes Fachpersonal
  • Ergebnisübermittlung an den Auftraggeber


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Was tun, bei Positivbefund

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Entsprechend § 53 TrinkwV ist das Labor verpflichtet, eine Kontamination in Form des Erreichens des technischen Maßnahmenwertes (100 KBE pro 100 Milliliter) an mindestens einer Trinkwasserprobe direkt dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Der Befund wird parallel dem Auftraggeber mitgeteilt.
Der Betreiber einer Trinkwasserinstallation hat in einem solchen Fall entsprechend § 51 eine Untersuchung zur Klärung der Ursachen durchzuführen, eine schriftliche Risikoabschätzung zu erstellen sowie erforderliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz umzusetzen. Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Zudem kann es gemäß § 52 notwendig sein, die betroffenen Verbraucher über den vorliegenden Umstand zu informieren.

Der Anlagenbetreiber muss dem Gesundheitsamt die ergriffenen Maßnahmen mitteilen. Auf Verlangen ist zudem die Risikoabschätzung unverzüglich zu übermitteln. Das Gesundheitsamt hat des Weiteren die Möglichkeit zusätzliche Maßnahmen anzuordnen bzw. das Untersuchungsintervall zu verändern.

Die Überschreitung des Maßnahmenwertes in Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen und Nasswäschern ziehen ebenfalls Konsequenzen nach sich. Dabei muss zunächst durch eine erneute Untersuchung geprüft werden, ob sich die Maßnahmenwertüberschreitung bestätigt. Ist dies der Fall, so sind unverzüglich Gefahrenabwehrmaßnahmen, insbesondere zur Vermeidung der Freisetzung mikroorganismenhaltiger Aerosole, zu ergreifen. Zudem hat der Betreiber die Maßnahmenwertüberschreitung über das KavKA-42.BV zu melden. Die Behörden können ebenfalls Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beim Betreiber einfordern.

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Legionellen und Legionellose

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Legionellen sind aerobe (auf Sauerstoff angewiesene) bewegliche Stäbchenbakterien. Sie finden sich in Süß- und Salzwasser, Grund- und Oberflächengewässern sowie auch im Boden, Schlamm und Kompost. Die Konzentrationen sind allerdings im Regelfall gering und als natürlicher Bestandteil von Gewässern für den Menschen ungefährlich. Legionellen sind erst durch die vom Menschen eingerichteten künstlichen Warmwasser- und Kühlsysteme zur Gefahr geworden.

Es gibt mehr als 48 verschiedene Legionellen Arten und 70 Serogruppen, von denen 17 bei Menschen zu Erkrankungen führen können. Die Krankheit zeigt sich als schwere Form einer Lungenentzündung und verläuft schlimmstenfalls tödlich. Sie kann sich auch als Atemwegsinfekt (Pontiac-Fieber) mit Husten, Fieber und Muskelschmerzen festsetzen.

In geringen Konzentrationen kommen Legionellen natürlich im Trinkwasser vor. Der optimale Temperaturbereich für das Wachstum liegt bei 30 bis 45 °C. Oberhalb von 55°C sind Legionellen nicht lebensfähig.

Da Legionellen bei inhalativer Aufnahme eine Gesundheitsgefahr darstellen, stellen Duschen und andere Warmwasserbereiche, in denen es zu einer Vernebelung von warmem Wasser kommen kann, eine besondere Infektionsquelle dar. Der fehlerhafte Betrieb von Trinkwasserinstallationen durch zu niedrig eingestellte Temperaturen des Warmwasserkreislaufes kann daher das Infektionsrisiko entscheidend erhöhen. Keine Infektion findet beim Trinken von Legionellen haltigem Wasser statt.

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Gesetze, Normen und Richtlinien

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ÖNORM B 1921:2023: Trinkwassererwärmungsanlagen; Mikrobiologische Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit und deren Überwachung

 

ÖNORM B 5020:2024: Anforderungen an die mikrobiologische Wasserbeschaffenheit in Verdunstungsrückkühlanlagen

 

ÖNORM B 5022:2020: Anforderungen an die mikrobiologische Wasserbeschaffenheit in aerosolbildenden Waschanlagen