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Ersatzbaustoffe

Recyclingquote erhöhen, Nachhaltigkeit stärken

Das Ziel der Recycling-Baustoffverordnung ist insbesondere die Sicherstellung einer hohen Qualität von bei Bau- und Abbruchtätigkeiten anfallenden Abfällen, um das Recycling dieser Abfälle zu fördern.

Recycling-Baustoffverordnung

Die Recycling-Baustoffverordnung regelt folgende Punkte:

·         Pflichten bei Bau- oder Abbruchtätigkeiten

·         Herstellung und Verwendung von Recycling-Baustoffen

·         Ende der Abfalleigenschaft von Recycling-Baustoffen

·         weitere Verarbeitung von bestimmten Recycling-Baustoffen und deren Verwendung

·         Schluss- und Übergangsbestimmungen

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Die Recycling-Baustoffverordnung im Detail

Die Verordnung legt Anforderungen fest, die beim Abbruch von Bauwerken zu erfüllen sind, wie die Durchführung einer Schadstoff- und Störstofferkundung und ein geordneter sowie verwertungsorientierter Rückbau von Bauwerken. Diese Maßnahmen führen zu einer besseren Eignung der Abfälle für die Herstellung von Recycling-Baustoffen. Darüber hinaus enthält die Verordnung Bestimmungen für die weitere Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen, Qualitätsvorgaben für die herzustellenden Recycling-Baustoffe und vorgegebene Einsatzbereiche für Recycling-Baustoffe. Dadurch kann eine hohe Umweltqualität der Recycling-Baustoffe erreicht werden, die zu mehr Vertrauen in die Verwendung dieser Baustoffe führt. Die Verordnung sieht weiters für Recycling-Baustoffe der höchsten Qualität vor, dass sie unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ihre Abfalleigenschaft vorzeitig verlieren können.

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Dienstleistungen für die Kreislaufwirtschaft – Unsere Analytik für Ihre Gewissheit bei Ersatzbaustoffen

Wir bieten die notwendigen Analysen nach den geltenden Vorschriften und passen unsere Methoden kontinuierlich an.

  • Akkreditierte Untersuchungen nach Recycling-Baustoffverordnung
  • Akkreditierte Untersuchungen nach Deponieverordnung (DVO)