Unsere Leistungen passgenau für Ihre Branche – kompakt zusammengefasst.
Analytik, Deklaration und Nachweisführung entlang des gesamten Entsorgungsprozesses.
Rechtssichere Umweltanalytik für öffentliche Einrichtungen und sensible Bereiche.
Unabhängige Gutachten und Analysen zur schnellen Schadenbewertung.
Prüfung, Überwachung und Bewertung von Abwasser nach geltenden Vorschriften.
Hygiene‑ und Wasseranalytik für sichere Freizeit- und Gästebereiche.
Analytische Lösungen für Produktion, Umweltschutz und Genehmigungsprozesse.
Qualitätssicherung für Trink‑, Roh‑ und Prozesswasser.
Analytische Grundlagen für Planung, Bewertung und Sanierungsmaßnahmen.
Prüfung von Wasser, Raumluft und Baustoffen im laufenden Gebäudebetrieb.
Umweltanalytik zur Überwachung von Emissionen und Anlagenbetrieb.
Unsere Analytikleistungen passgenau für Sie zusammengefasst.
Unsere Services passgenau für Sie – kompakt zusammengefasst.
Sichere Probennahme als Basis verlässlicher Ergebnisse.
Alles rund um Probenversand, Logistik und Leergutmanagement.
Ihr verlässlicher Partner für Umweltanalytik.
Verantwortung für Umwelt, Gesellschaft und Zukunft.
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Recyclingquote erhöhen, Nachhaltigkeit stärken
Das Ziel der Recycling-Baustoffverordnung ist insbesondere die Sicherstellung einer hohen Qualität von bei Bau- und Abbruchtätigkeiten anfallenden Abfällen, um das Recycling dieser Abfälle zu fördern.
Die Recycling-Baustoffverordnung regelt folgende Punkte:
· Pflichten bei Bau- oder Abbruchtätigkeiten
· Herstellung und Verwendung von Recycling-Baustoffen
· Ende der Abfalleigenschaft von Recycling-Baustoffen
· weitere Verarbeitung von bestimmten Recycling-Baustoffen und deren Verwendung
· Schluss- und Übergangsbestimmungen
Die Verordnung legt Anforderungen fest, die beim Abbruch von Bauwerken zu erfüllen sind, wie die Durchführung einer Schadstoff- und Störstofferkundung und ein geordneter sowie verwertungsorientierter Rückbau von Bauwerken. Diese Maßnahmen führen zu einer besseren Eignung der Abfälle für die Herstellung von Recycling-Baustoffen. Darüber hinaus enthält die Verordnung Bestimmungen für die weitere Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen, Qualitätsvorgaben für die herzustellenden Recycling-Baustoffe und vorgegebene Einsatzbereiche für Recycling-Baustoffe. Dadurch kann eine hohe Umweltqualität der Recycling-Baustoffe erreicht werden, die zu mehr Vertrauen in die Verwendung dieser Baustoffe führt. Die Verordnung sieht weiters für Recycling-Baustoffe der höchsten Qualität vor, dass sie unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ihre Abfalleigenschaft vorzeitig verlieren können.
Wir bieten die notwendigen Analysen nach den geltenden Vorschriften und passen unsere Methoden kontinuierlich an.