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Klärschlamm Analytik

Klärschlämme fallen bei der Abwasserreinigung als Abfälle zur Verwertung oder Entsorgung an. Landesabhängig werden zurzeit die Klärschlämme verbrannt oder landwirtschaftlich genutzt.

Derzeit gilt in Österreich die Kompostverordnung BGBl. I Nr. 99/2000, wonach die Klärschlämme auf Schwermetalle (Cu, Ni, Cr, Pb, Cd, Zn und Hg) analysiert und als Ausgangsmaterial für Qualitätskompost oder Kompost eingestuft werden. Bei einer Überschreitung der Grenzwerte steht die Verbrennung als Entsorgungsweg zur Verfügung. Die direkte Aufbringung von Klärschlämmen wird in Österreich durch die landesspezifischen Klärschlammverordnungen geregelt. Eurofins Umweltanalytik Österreich verfügt über eine mehrjährige Erfahrung in der Erstellung der erforderlichen Unbedenklichkeitszeugnisse und der verbundenen Untersuchungen.

Dabei werden folgende Parameter analysiert:

·         Schwermetalle (Gruppe I), 

·         chlorierte organische Verbindungen – AOX (Gruppe II) 

·         Nährstoffe und Spurenelemente (Gruppe III) 

·         sowie hygienische Einwandfreiheit (Gruppe IV) 

Darüber hinaus bietet Eurofins Umweltanalytik Österreich die Untersuchungen der Böden für die Aufbringungseignung an. 

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Klärschlammverbrennung und Phosphorrückgewinnung gem. § 20 Abs.AVV 2024

Klärschlamm aus der Abwasserreinigungsanlage mit einem Bemessungswert ab 20.000 EW 60 ist ab 1 Jänner 20233 einer Verbrennung zuzuführen. 

Weitere Parameter, die von Eurofins Umweltanalytik Österreich angeboten werden: 

  • Verbrennungsparameter (Heizwert, Elementaranalyse, Wassergehalt, Phosphorspezies, Schadstoffe)
  • Bestimmung von PCB und PCDD/DF, Benzo(a)pyren
  • Sonderparameter wie Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)
  • Weiterführende Analytik zur Prozesssteuerung (Prozessschlammuntersuchung in Kläranlagen) oder zur Ursachenermittlung bei Unregelmäßigkeiten (Indirekteinleiterscreening für Problemparameter mit automatischen Probenehmern oder Analysen von vorhandener Sielhaut bzw. mit Sielhaut Aufwuchskörpern)
  • Klärgasanalytik (Methan, Kohlenstoffdioxid, Sauerstoff, Stickstoff, Gesamt-Chlor, Gesamt-Fluor, Gesamt-Schwefel, Schwefelwasserstoff, Siloxane)

Parameter

  • Trockenrückstand, Wassergehalt, Glühverlust der Trockenmasse, Trockenrohdichte, Gefriertrockenrückstand und Herstellung der Gefriertrockenmasse von Schlämmen
  • Ammonium-Stickstoff, pH-Wert, Salzgehalt, Schwermetalle, Spurenelemente, Kalium, Phosphor, Magnesium, basisch wirksame Stoffe, Salmonellen
  • Bestimmung des Schlammvolumenanteils und des Schlammindexes
  • Bestimmung von Adsorbierbaren Organisch gebundenen Halogenen (AOX) sowie PCB und PCDD/DF, Benzo(a)pyren
  • Klärgasanalytik (Methan, Kohlenstoffdioxid, Sauerstoff, Stickstoff, Gesamt-Chlor, Gesamt-Fluor, Gesamt-Schwefel, Schwefelwasserstoff, Siloxane)
  • Sonderparameter wie Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)
  • Verbrennungsparameter (Heizwert, Elementaranalyse, Wassergehalt, Phosphorspezies, Schadstoffe

In Experimentalstudien stellen wir fest, ob sich Ihr Klärschlamm durch andere Flockungshilfsmittel oder veränderte Prozessparameter noch effektiver entwässern lässt. Wir untersuchen für Sie die Wirksamkeit biologischer Flockungshilfsmittel mit Hinblick auf das Verbot zur landwirtschaftlichen Verwertung von PAA-haltigen Klärschlämmen ab 01.01.2019. Weiterhin analysieren wir Ihr gereinigtes Abwasser auf prioritäre Stoffe nach EG-WRRL und finden für Sie Eliminationsmöglichkeiten. Dafür stehen uns drei vollautomatische Laborkläranlagen zur Verfügung, in denen Szenarien aller Art sowie eine Klärschlammnachbehandlung simuliert werden können. Auch die biologische Abbaubarkeit organischer Stoffe in kommunalen oder industriellen Kläranlagen kann mit diesem Equipment geprüft werden.

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Was ist neu in der KlärschlammVO?

  • Bodenbezogene Untersuchungspflichten wurden um organische Schadstoffe erweitert

  • Die Bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm ist zusätzlich für den Landschaftsbau auch als Bestandteil von Gemischen für „durchwurzelbare Bodenschichten“ nach den Vorgaben der BBodSchV möglich

  • Klärschlammbezogene Untersuchungen wurden erweitert um

    › Arsen, Thallium, Chrom-VI, Eisen,

    › Dioxine/Furane einschließlich dioxin-like PCB,

    › Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS), Benzo(a)pyren (BaP),

    › Salmonellen

  • Neue Grenzwerte:

    › Zink: 4000 mg/kg TS

    › Kupfer: 900 mg/kg TS

    › AOX: 400 mg/kg TS

    › Benzo(a)pyren: 1 mg/kg TS

    › PCB 28 – 180: je 0,1 mg/kg TS

  • Intervalle:

    › „kleiner“ Analysenumfang wird je 250 Tonnen TS Klärschlamm gefordert und ist mindestens im Abstand von drei Monaten und maximal einmal pro Monat durchzuführen, Klärschlammgemische und -kompost je 500 Tonnen TS

    › „große Analyse“ weiterhin im Abstand von zwei Jahren

  • Die Ergebnisse sind innerhalb von vier Wochen der Behörde vorzulegen.

  • Die Abgabe des Klärschlammes sollte einer freiwilligen Qualitätssicherung unterzogen werden.

  • Änderung des Anzeige- und Lieferscheinverfahrens, Registerführung: zusätzliche Informationen gefordert

  • Die Möglichkeit zur bodenbezogenen Klärschlammverwertung endet für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnerwerten (EW) im Jahr 2029, mit mehr als 50.000 EW im Jahr 2032. Anlagen mit weniger als 50.000 EW können Klärschlämme auch nach dem Ablauf der Verordnung zur landwirtschaftlichen Verwertung abgeben.