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Badebeckenwasser, Badegewässer und Kleinbadeteiche

Jedes Jahr nutzen Millionen Besucher die öffentlichen Schwimm- und Hallenbäder. Durch mangelhafte Rahmenbedingungen, wie nicht oder nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufbereitetes und desinfiziertes Schwimm- und Badebeckenwasser, sind jedoch Gefahren durch Infektionen möglich.

Auch moderne Badeangebote mit erhöhten Wassertemperaturen, Sprudelbecken oder sonstigen Attraktionen können Risikofaktoren darstellen.

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Schwimm- und Badebeckenwasser-Untersuchungen nach Bäderhygieneverordnung

 

Neben hygienischen Aspekten ist eine gut eingestellte Aufbereitung auch wichtig, um Nebenreaktionsprodukte der Desinfektion möglichst zu minimieren.

Daher werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Badegäste und des Personals eines Schwimmbades nicht zu beeinträchtigen, mikrobiologische, chemische und physikalisch-chemische Anforderungen an das Schwimm- und Badebeckenwasser gestellt.

 Bäderhygieneverordnung 2012, BGBL II Nr. 312/2012

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Badegewässer

Naturbäder in Oberflächengewässern ohne Aufbereitung (Seen, Talsperren, Speicher, Fließgewässer) fallen nicht unter die Regelungen der Bäderhygieneverordnung. Ihre Wasserqualität regelt die EU mit der EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer (2006/7/EG), welche von den Bundesländern jeweils in Verordnungen umgesetzt wurde.

Viele Probleme in Badegewässern lassen sich auf externe Belastungsfaktoren und ökologische Wechselwirkungen zurückführen. Wir untersuchen Badegewässer auch auf toxische Blaualgenmassenentwicklungen und unterstützen bei der Sicherstellung von allgemein- und seuchenhygienisch einwandfreien Badegewässern.

 

 

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Kleinbadeteiche mit biologischer Aufbereitung

Künstlich angelegte Schwimm- und Badeteichanlagen im Freien mit biologischer und mechanischer Aufbereitung (also ohne Desinfektion) werden als Kleinbadeteiche bezeichnet. Die Aufbereitung erfolgt dabei durch Bakterien, Zoo- und Phytoplanton, Wasserpflanzen sowie Sand- oder Kiesfilter. Durch Badegäste können auch hier Krankheitserreger eingetragen werden. Daher ist es besonders bei erhöhtem Badeaufkommen wichtig die Wirksamkeit der Aufbereitung zu überprüfen.

 

Bäderhygieneverordnung 2012, BGBL II Nr. 312/2012

 

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Dienstleistungen der Eurofins Umweltanalytik Österreich GmbH

Eurofins Umweltanalytik Österreich unterstützt Sie von Analytik bis hin zur Probenahme bei der Überprüfung Ihres Schwimmbades, Badegewässers oder Kleinbadeteiches, damit der Badespaß nicht ins Wasser fällt.