Im Rahmen der Wasseranalytik ist die Untersuchung auf Legionellen im Wasser für uns ein wesentlicher Bestandteil im Unternehmen. Regional aufgestellt unterstützen wir Betreiber von Trinkwasserinstallationen mit zentraler Warmwasserbereitung sowie von Kühl- und Prozesswasseranlagen und Betreibern von Schwimmbädern in Bezug auf den Parameter Legionellen, indem wir einen umfassenden Service von der akkreditierten Probenahme bis zur Übermittlung und Bewertung der Analyseergebnisse anbieten. Somit können hohe Legionellenkonzentrationen und damit einhergehende potenzielle Gesundheitsgefährdungen frühzeitig erkannt und gemeldet werden.
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Unternehmer und Inhaber einer Trinkwasserinstallation, ihre Anlagen zur gewerblichen oder öffentlichen Wasserabgabe, die über 400 Liter Speichervolumen bzw. 3 L Rohrleitungsvolumen verfügen, regelmäßig nach Vorgaben auf den Parameter Legionella spec. untersuchen zu lassen. Legionellen kommen ubiquitär in allen Süßwasserbiotopen vor und können sich bei technischen Mängeln in Anlagen unkontrolliert vermehren. Die häufigsten Legionellen-Infektionsquellen sind Duschen, Whirlpools sowie Maßnahmen bei denen Wasser vernebelt wird. Diese kommen vor in:
Es besteht bei öffentlichen Gebäuden eine jährliche Pflicht für Legionellenprüfungen. Eine neu in Betrieb genommene Trinkwasseranlage muss nach § 31 TrinkwV spätestens innerhalb von drei bis zwölf Monaten erstmals auf Legionellen untersucht werden. Gibt es in zwei aufeinanderfolgenden Jahren keinen Legionellenbefund, kann das Untersuchungsintervall auf drei Jahre ausgedehnt werden.
Seit 2017 müssen mit der Neuauflage der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider regelmäßig inspiziert und das Nutzwasser und Zusatzwasser mikrobiologisch auf Legionellen untersucht werden. Zur Überprüfung des Nutzwassers wird der Nachweis von Legionellen geführt und zusätzlich die allgemeine Koloniezahl bestimmt. Die Untersuchung auf Pseudomonaden kann weitere Informationen auf hygienische Mängel liefern.
Spezialisiert auf die Zusammenarbeit mit Wohnungswirtschaft und Hausverwaltungen ist die Eurofins ht-analytik GmbH Ihr Anbieter für technische Leistungen rund um das Thema „Trinkwasser“. Wir unterstützen Sie mit Komplettlösungen für Trinkwasserinstallationen bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus der TrinkwV – von der fachlich korrekten Festlegung von Probenahmestellen, über proaktive Anlagenbegutachtungen zur Vorbeugung von Befunden, bis zur Hilfe im Falle von Positivbefunden durch Gefährdungsanalysen/Risikoabschätzungen und Sterilfilter.
Erhalten Sie mehr Informationen zu unserem Service für die Wohnungswirtschaft.
TrinkwV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
42. BImSchV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Empfehlung des Umweltbundesamtes: Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung - Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses
Empfehlung des Umweltbundesamtes: Aktualisierung der Empfehlung von 2006 „Periodische Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation nach § 3 Nr. 2 Buchstabe c TrinkwV 2001, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird“
Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern
VDI 2047 Blatt 2 - 2019-01 - DIN Media
VDI 2047 Blatt 3 - 2018-04 - DIN Media
VDI 3679 Blatt 1 - 2014-07 - DIN Media
Richtlinienreihe VDI 6022 - DIN Media
Legionellen sind aerobe (auf Sauerstoff angewiesene) bewegliche Stäbchenbakterien. Sie finden sich in Süß- und Salzwasser, Grund- und Oberflächengewässern sowie auch im Boden, Schlamm und Kompost. Die Konzentrationen sind allerdings im Regelfall gering und als natürlicher Bestandteil von Gewässern für den Menschen ungefährlich. Legionellen sind erst durch die vom Menschen eingerichteten künstlichen Warmwasser- und Kühlsysteme zur Gefahr geworden.
Es gibt mehr als 48 verschiedene Legionellenarten und 70 Serogruppen, von denen 17 bei Menschen zu Erkrankungen führen können. Die Krankheit zeigt sich als schwere Form einer Lungenentzündung und verläuft schlimmstenfalls tödlich. Sie kann sich auch als Atemwegsinfekt (Pontiac-Fieber) mit Husten, Fieber und Muskelschmerzen äußern.
In geringen Konzentrationen kommen Legionellen natürlich im Trinkwasser vor. Der optimale Temperaturbereich für das Wachstum liegt bei 30 bis 45 °C. Oberhalb von 55°C sind Legionellen nicht lebensfähig.
Werden Legionellen inhaliert, besteht eine Gesundheitsgefahr. Gerade Duschen und andere Warmwasserbereiche, in denen es zu einer Vernebelung von warmem Wasser kommen kann, stellen eine besondere Infektionsquelle dar. Der fehlerhafte Betrieb von Trinkwasserinstallationen durch zu niedrig eingestellte Temperaturen des Warmwasserkreislaufes kann daher das Infektionsrisiko entscheidend erhöhen.
Keine Infektion findet hingegen beim Trinken von legionellenhaltigem Wasser statt.
Legionellen können beim Einatmen feinster Wassertröpfchen (Aerosole), wie sie beim duschen, in Whirlpools, Verdunstungskühlanlagen oder wasserführenden medizinischen Geräten entstehend, schwere Atemwegserkrankungen verursachen.
Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Personen mit geschwächtem Immunsystem, Raucher sowie Menschen mit Vorerkrankungen. Für gesunde Personen besteht meist ein geringeres Risiko.
Da eine Legionellenbelastung häufig nicht so einfach erkennbar ist, sind regelmäßige Untersuchungen ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge und Betreiberverantwortung.
Die Untersuchungspflicht auf Legionellen im Trinkwasser wird in §31 TrinkwV geregelt.
Dabei müssen folgende Kriterien erfüllt sein, damit eine Untersuchungspflicht vorliegt:
Generell ausgenommen sind: Ein- und Zweifamilienhäuser.
Für die turnusgemäßen Legionellenuntersuchungen in Trinkwasseranlagen, bei denen der technische Maßnahmenwert nicht erreicht oder überschritten wird, gibt es zwei unterschiedliche Prüfzyklen:
Die Pflicht zur Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen ist in § 31 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt.
Eine Untersuchungspflicht besteht, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Von der Untersuchungspflicht grundsätzlich ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser.
Ab einem Wert von 100 KBE Legionellen/100ml gilt der technische Maßnahmenwert als erreicht. Ab diesem Wert sind Folgemaßnahmen einzuleiten.
Im Hochrisikobereich sind bereits beim Nachweis von Legionellen Maßnahmen notwendig.
Eine pauschale Aussage über Gesundheitsgefahren ist nicht möglich.
Im Falle eines Befundes empfiehlt sich grundsätzlich eine Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Für Trinkwasserinstallationen gilt ein technischer Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) Legionellen pro 100 ml Wasser.
Wird dieser Wert erreicht oder überschritten ergeben sich Handlungspflichten für den Betreiber.
Grundlage ist §51 TrinkwV:
Wichtig: Wir empfehlen das Vorgehen bei Befunden immer mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.
Entsprechend § 53 TrinkwV ist das Labor verpflichtet, eine Kontamination in Form des Erreichens des technischen Maßnahmenwertes (100 KBE pro 100 Milliliter) an mindestens einer Trinkwasserprobe direkt dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Der Befund wird parallel dem Auftraggeber mitgeteilt.
Der Betreiber einer Trinkwasserinstallation hat in einem solchen Fall entsprechend § 51 eine Untersuchung zur Klärung der Ursachen durchzuführen, eine schriftliche Risikoabschätzung zu erstellen sowie erforderliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz umzusetzen. Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Zudem kann es gemäß § 52 notwendig sein, die betroffenen Verbraucher über den vorliegenden Umstand zu informieren.
Der Anlagenbetreiber muss dem Gesundheitsamt die ergriffenen Maßnahmen mitteilen. Auf Verlangen ist zudem die Risikoabschätzung unverzüglich zu übermitteln. Das Gesundheitsamt hat des Weiteren die Möglichkeit zusätzliche Maßnahmen anzuordnen bzw. das Untersuchungsintervall zu verändern.
Die Überschreitung des Maßnahmenwertes in Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen und Nasswäschern ziehen ebenfalls Konsequenzen nach sich. Dabei muss zunächst durch eine erneute Untersuchung geprüft werden, ob sich die Maßnahmenwertüberschreitung bestätigt. Ist dies der Fall, so sind unverzüglich Gefahrenabwehrmaßnahmen, insbesondere zur Vermeidung der Freisetzung mikroorganismenhaltiger Aerosole, zu ergreifen.
Zudem hat der Betreiber die Maßnahmenwertüberschreitung über das KavKA-42.BV zu melden. Die Behörden können ebenfalls Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beim Betreiber einfordern.
Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat generell bei Überschreitungen von Grenzwerten/ Änderungen an der Anlage/Erreichen von technischen Maßnahmenwerten eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt bzw. ist für das Gesundheitsamt der Ansprechpartner bzgl. durchzuführender Maßnahmen.
Lediglich beim Erreichen des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen, bei orientierenden Untersuchungen nach §31 TrinkwV, ist die Untersuchungsstelle verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt direkt zu melden.
Dies ist in §52 der Trinkwasserverordnung geregelt.
Die betroffenen Nutzer müssen über das Vorliegen einer Legionellenkontamination, mögliche Gesundheitsrisiken, eventuell angeordnete Nutzungsbeschränkungen und Schutzmaßnahmen informiert werden.
Falls das Gesundheitsamt oder die Risikoabschätzung Maßnahmen wie Duschverbot, Einsatz von Sterilfiltern, Temperaturmaßnahmen oder Teilstilllegungen vorsieht, müssen die Nutzer hierüber ebenfalls informiert werden. Gerade bei hohen Legionellenbefunden kann eine unmittelbare Gefahrenabwehr erforderlich sein.
Aufgrund baulich bedingter Unterschiede von Trinkwasseranlagen und teilweise individuellen Anforderungen von Gesundheitsämtern empfiehlt sich in jedem Fall eine Abklärung mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt.
Wenn eine Untersuchung nach Trinkwasserverordung benötigt wird, muss die Probenahme unabhängig und durch eine akkreditierte sowie zugelassen Untersuchungsstelle (wie z.B. ein Labor der Eurofins) erfolgen.
Wenn eine Untersuchung lediglich aus Eigeninteresse durchgeführt wird, kann die Probe auch selbst genommen werden.
Aber: Es handelt sich bei einer selbst durchgeführten Probenahme schlussendlich nicht um ein juristisch belastbares Ergebnis und ist daher nicht zur Behördenvorlage geeignet. Eine unsachgemäße Probenahme durch ungeschulte Personen kann die Ergebnisse verfälschen. Je nach Parameter sind bestimmte Probenahmegefäße und/oder ein gekühlter Probenversand notwendig.
Nach der Probenahme erfolgt der Transport der Proben in ein akkreditiertes Labor der Eurofins Umwelt. Mikrobiologische Parameter wie Legionellen werden in der Regel in einem Brutschrank inkubiert.
Die Zeit kann, abhängig vom zu untersuchenden Parameter abweichen. Die Untersuchungen erfolgen nach definierten Normen sowie vorgeschriebene Methoden. Diese können nicht für Einzelfälle abgeändert werden.
Bei Legionellen dauert die Untersuchung im Labor 7-12 Tage.
Die Kosten einer Legionellenuntersuchung sind in der Regel abhängig von der Größe des Objektes.
Es fallen an der Trinkwassererwärmungsanlage selbst mindestens 2 Proben (am Speicheraustritt und am Wiedereintritt der Zirkulationsleitung) an.
Darüber hinaus ist bei der Untersuchung sicherzustellen dass eine Aussage über den Zustand der gesamten Trinkwasseranlage möglich ist. Deshalb ist in der Regel jeder Steigstrang zu beproben. Es ergeben sich also im Regelfall mindestens drei Proben, wobei die Probenanzahl, abhängig von der Gebäudegröße auch größer sein kann.
Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie uns gerne. Kontakt
Im Falle des Erreichens oder einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes von Legionellen ist, in Abhängigkeit von der Höhe des Befundes (nach DVGW Arbeitsblatt W-551), eine weitergehende Untersuchung und mehrere Nachuntersuchungen notwendig.
Die weitergehende Untersuchung soll dabei eine Aussage über das Ausmaß der Kontamination einer Anlage mit Legionellen liefern und die Einleitung gezielter Sanierungsmaßnahmen ermöglichen. Die Nachuntersuchungen dienen zur Überprüfung, ob getroffene Maßnahmen auch langfristig zu einer Einhaltung des technischen Maßnahmenwertes geführt haben.
Trinkwasserprobenahmen werden von Eurofins Umwelt ausschließlich durch geschulte und auditierte Probenehmer durchgeführt, die Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems der jeweiligen Eurofins-Gesellschaft sind.
Neben fest angestellten Probenehmerinnen und Probenehmern setzt Eurofins Umwelt auch freiberuflich tätige, sogenannte externe Probenehmer ein. Sämtliche Probenehmer sind in das Qualitätsmanagementsystem eingebunden und nehmen regelmäßig an Audits und Schulungen teil. Als akkreditierte Untersuchungsstelle tragen die jeweiligen Eurofins-Gesellschaften die uneingeschränkte Verantwortung für die fachgerechte und normkonforme Durchführung der Probenahmen.
Es besteht keine grundlegende Untersuchungspflicht wie für Legionellen im Warmwasser. Eine Pflicht zur Einhaltung der Grenzwerte ist dennoch Teil der Trinkwasserverordnung.
Wird im Rahmen einer Risikoabschätzung festgestellt, dass die Kaltwassertemperaturen erkennbar (zu) hoch sind, kann eine Untersuchung des Kaltwassers auf Legionellen nötig sein.
Wassertemperatur = Temperatur direkt bei Probenahme
Wassertemperatur konstant = Temperatur, die sich an der Entnahmestelle nach längerem Ablauf von Wasser (konstant) einstellt. Diese erlaubt ggf. Rückschlüsse darauf, ob die Anlage nach den a.a.R.d.T betrieben wird.
Die Analyse der meisten Parameter werden von Laboren der Eurofins Umwelt selbst durchgeführt.
Einzelne, spezialisierte oder selten angefragte Parameter werden zur Untersuchung an entsprechend qualifizierte Fachlabore innerhalb des Eurofins-Netzwerks vergeben.
Mit einem Portfolio von rund 200.000 Analysemethoden bietet das Eurofins-Labornetzwerk für nahezu jede analytische Fragestellung die passende Lösung.
Die Bereitstellung und Freigabe der Ergebnisse für den gesamten Untersuchungsumfang erfolgt jedoch auch in diesen Fällen durch Eurofins Umwelt. Dabei werden sämtliche Anforderungen hinsichtlich Akkreditierung, Zulassung und Qualitätsmanagement konsequent berücksichtigt und eingehalten.
Ja. Eurofins Umwelt verfügt über ein flächendeckendes Netzwerk von Laborstandorten und Probenehmern in ganz Deutschland. Dadurch können Probenahmen bundesweit effizient durchgeführt und die Analytik in akkreditierten Laboren gemäß den jeweils geltenden Normen und gesetzlichen Anforderungen erfolgen.
Von der Probenahme über die Laboranalyse bis hin zur fachlichen Bewertung und Berichterstattung erhalten Sie sämtliche Leistungen aus einer Hand. Dies gewährleistet einheitliche Qualitätsstandards, kurze Kommunikationswege und eine zuverlässige Abwicklung Ihrer Untersuchungsaufträge.
Als Betreiber gilt die Person oder Organisation, die für den Betrieb und die Instandhaltung einer Trinkwasserinstallation verantwortlich ist.
Dies können beispielsweise Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungsunternehmen, Hausverwaltungen, Hotels, Pflegeeinrichtungen oder öffentliche Einrichtungen sein.
Betreiber sind verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen der Trinkwasserverordnung einzuhalten.
Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung können, je nach Art und Schwere, zu behördlichen Auflagen, Bußgeldern oder weiteren rechtlichen Konsequenzen führen. Darüber hinaus können Haftungsrisiken entstehen, wenn Nutzer gesundheitlich geschädigt werden.
Legionellen vermehren sich besonders gut in Warmwassersystemen mit Temperaturen zwischen etwa 25 °C und 50 °C.
Begünstigt wird das Wachstum durch:
Da Legionellen im Regelfall weder sichtbar noch geschmacklich wahrnehmbar sind, bleiben Belastungen oft unbemerkt. Regelmäßige Untersuchungen und ein fachgerechter Betrieb der Trinkwasseranlage helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Trinkwasserhygiene dauerhaft sicherzustellen.
Die bekannteste durch Legionellen verursachte Erkrankung ist die Legionärskrankheit (Legionellose). Dabei handelt es sich um eine schwere Form der Lungenentzündung, die insbesondere bei älteren Menschen, Rauchern sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem einen schweren Verlauf nehmen kann.
Darüber hinaus können Legionellen das sogenannte Pontiac-Fieber auslösen. Diese Erkrankung äußert sich durch grippeähnliche Symptome wie Fieber sowie Kopf- und Gliederschmerzen. Im Gegensatz zur Legionärskrankheit verläuft das Pontiac-Fieber in der Regel mild und heilt meist ohne Komplikationen aus.
Nach der Beauftragung mit einer Legionellenuntersuchung hinterlegt Eurofins alle relevanten Auftragsdaten in einem speziell dafür entwickelten System zur Überwachung von Probenahmeterminen und deren Planung. Wird die Untersuchung fällig, plant unsere Disposition diese ein und informiert den Auftraggeber sowie die betroffenen Nutzer, in deren Wohnungen Proben genommen werden müssen, über den Termin.
Am Tag der Probenahme entnimmt ein qualifizierter Probenehmer Wasserproben an festgelegten Entnahmestellen der Trinkwasserinstallation. Dazu gehören in der Regel der Warmwasserspeicher sowie repräsentative Endstellen der Anlage am Ende von Steigleitungen. Die Proben werden anschließend in einem akkreditierten Labor nach standardisierten Verfahren auf Legionellen untersucht. Nach Abschluss der Analyse erhalten Sie einen Prüfbericht mit den Untersuchungsergebnissen und einer fachlichen Bewertung.
Zur Vorbeugung gegen Legionellen empfiehlt sich:
Eurofins verfügt über ein deutschlandweites Netzwerk von Probenehmern und akkreditierten Laboren für Trinkwasseranalytik. Neben der gesetzeskonformen Probenahme und Analyse unterstützen wir unsere Kunden bei der Bewertung der Ergebnisse, der Dokumentation sowie bei weiterführenden Fragestellungen rund um die Trinkwasserverordnung.
Von Einzeleigentümern bis zu Großkonzernen vertrauen heute schon tausende regionale und überregionale Kunden der Expertise, dem Versprechen und der Qualität von Eurofins Umwelt.
Eine Risikoabschätzung (früher: Gefährdungsanalyse) ist eine systematische Bewertung der Trinkwasserinstallation, um mögliche Ursachen für erhöhte Legionellenkonzentrationen zu identifizieren.
Dabei werden unter anderem geprüft:
Die Ergebnisse dienen als Grundlage für geeignete Sanierungsmaßnahmen.
Eine Infektion erfolgt in der Regel nicht durch das Trinken von Wasser, sondern durch das Einatmen von legionellenhaltigen Aerosolen. Daher stellen Duschen und andere aerosolbildende Anwendungen das größere Risiko dar.
Ja. Selten genutzte Entnahmestellen und längere Stagnationszeiten können die Vermehrung von Mikroorganismen fördern. Deshalb sollten Trinkwasserinstallationen bestimmungsgemäß betrieben und regelmäßig genutzt werden.
Ein Biofilm ist ein Belag aus Mikroorganismen (Bakterien, Pilze, Algen und Protozoen), die sich an wasserberührten Oberflächen anlagern und dort von einer selbst gebildeten Schutzschicht umgeben werden.
Biofilme sind der wichtigste Rückzugs- und Vermehrungsort für Legionellen. Die Bakterien leben dort geschützt vor Umwelteinflüssen. Außerdem können sie sich in Amöben vermehren, die ebenfalls Bestandteil des Biofilms sind.
Ein Teil der Legionellenpopulation sitzt nicht frei im Wasser, sondern im Biofilm. Dort sind die Mikroorganismen deutlich besser vor Umwelteinflüssen geschützt.
Deshalb kann eine Wasserprobe nur niedrige Legionellenkonzentrationen aufweisen, obwohl sich im Biofilm bereits eine große Population angesiedelt hat. Aus diesem Grund stellen die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der bestimmungsgemäße Betrieb von Trinkwasseranlagen die wichtigste Maßnahme zur Prävention von Legionellenwachstum dar.