Es gibt verschiedene Arten, um eine Vaterschaft festzustellen. So wurde früher über Blutgruppentests eine Vaterschaft festgestellt bzw. unter Einbeziehung weiterer serologischer Marker versucht, eine Aussage zu einer möglichen Vaterschaft zu formulieren. Heute werden Abstammungsgutachten anhand eines DNA-Tests gemacht. Die Ergebnisse dieser Tests sind verlässlich und werden in DNA Gutachten bzw. Befundberichten dargestellt.
Im menschlichen Körper sind alle Erbinformationen in der DNA verschlüsselt, die im Kern einer jeden Zelle enthalten ist – sie ist so etwas wie unser Bauplan. Zu 99,9 % sind die gespeicherten Informationen bei allen Menschen gleich. In 0,1% jedoch finden sich jene Unterschiede, die jeden Menschen einmalig werden lassen. Über diese genetischen Unterschiede kann man den einzelnen Menschen erkennen, seinen „genetischen Fingerabdruck“ sichtbar werden lassen. Hieran werden Verwandtschaftsbeziehungen festgemacht oder ausgeschlossen.
Dazu ist es wichtig, zu wissen, wie die DNA vererbt wird. Jeder Mensch besitzt in seinen Zellen 46 sogenannte Chromosomen. Bei der Bildung der Ei-bzw. Spermienzelle wird dieser Satz auf 23 Chromosomen halbiert, so dass sich bei der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle wieder genau 46 Chromosomen ergeben. D.h. jeder Elternteil gibt genau die Hälfte ihrer doppelt vorhandenen DNA an ein Kind weiter. Es besitzt eine Hälfte der genetischen Merkmale von der Mutter, die andere, korrespondierende Hälfte vom Vater.
Bei einem Vaterschaftstest werden nun bestimmte DNA-Abschnitte des Kindes mit jenen der Mutter und des möglichen Vaters verglichen. Da die DNA vom Kind, wie oben erklärt, je zur Hälfte von Mutter und möglichem Vater stammt, kann anhand dieses Vergleiches die Vaterschaft geklärt werden.
Ein Vaterschaftstest kann schnell gemacht werden und kostet nicht viel. Die gesetzlichen Vorschriften müssen aber beachtet werden. So machen Sie einen Vaterschaftstest:
Diese 4 Schritte sind der schnellste Weg zu Ihrem DNA Ergebnis.
Einverständnis zum DNA Test und das Suchen einer Vertrauensperson
In Deutschland schreibt das Gendiagnostikgesetz vor, dass die Proben in einer sogenannten "dokumentierten Probenahme" genommen werden müssen. Dafür suchen Sie sich eine Vertrauensperson (einen Arzt, die Hebamme, einen Apotheker o.ä.) und machen die Speichelprobenentnahme während ihrer Anwesenheit. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, das an dem Test manipuliert wird. Wenn Ihre Vertrauensperson anschließend die Unterlagen an uns versendet, kann sich jeder Testteilnehmer sicher sein, dass keine Proben vertauscht wurden und das Ergebnis verlässlich ist.
Ist alles erledigt, warten auf Ihr Ergebnis. Wenn Sie es eilig haben, können wir auch über Nacht Ihre Analyse fertig stellen. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.
Analyse Ihrer DNA Proben bei uns im Labor
Wir haben das größte private Analyselabor in Deutschland. Das bedeutet, Ihre DNA Proben werden für die Analyse nicht in fremde Hände gegeben, sondern wir führen diese Analyse selber in einem deutschen Labor unter Einhaltung des Gendiagnostikgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch. Das minimiert auch das Risiko, dass Proben durch die Weitergabe an ein möglicherweise externes Labor vertauscht werden. Bei uns bekommen Sie alles komplett "aus einer Hand".
Auswertung der Analyseergebnisse
Sobald das Labor Ihre Proben analysiert hat, bekommt einer unserer Gutachter die Ergebnisse vorgelegt zur Begutachtung. Er oder sie führt eine komplexe biostatistische Auswertung durch und erstellt Ihr Gutachten. Kontrolliert wird das Ergebnis anschließend durch einen zweiten Gutachter, der unabhängig davon das Ergebnis prüft. Erst dann werden wir Ihr Gutachten erstellen.
Die Entnahmestäbchen können vor dem Test uneingeschränkt lange aufgehoben werden.
Unser Testset enthält alle benötigten Formulare zur Information, Aufklärung und Einwilligung. Außerdem einen frankierten Rückumschlag, Probenkuvert zum Verpacken der Speichelproben und die Wattestäbchen für die Entnahme der Speichelproben.
Nichts davon kann durch lange Lagerung unbrauchbar werden.
Wir verwenden für unseren DNA-Vaterschaftstest Mundhöhlenabstriche oder Blutproben (sog. EDTA-Blut, d.h. mit einem Gerinnungshemmer versehenes Blut). Entsprechend dem Gendiagnostikgesetz müssen Sie sich Ihre Probenahme durch einen neutrale Person dokumentieren lassen.
In unserem Testset sind alle Unterlagen enthalten, die für den Test benötigt werden, inklusive der Wattestäbchen für die Probennahme. Sie bekommen für jeden Testteilnehmer 2 Wattestäbchen. So haben wir 2 Proben vorliegen, falls eine der Proben für eine Analyse nicht genügend Material enthalten sollte. Die Speichelproben werden an der Wangenschleimhaut durch einfaches Drehen des Wattestäbchen entnommen, die Stäbchen anschließend im beiliegenden Probenkuvert verpackt und an uns gesendet. Vor der Probennahme sollten Sie ca. 1 Stunde nicht essen oder trinken.
Trocken und kühl gelagert halten die entnommenen Speicheltests einige Monate.
Entnommene Proben können in unseren Probenkuverts über mehrere Monate aufbewahrt werden. Vor allem, wenn die Test-Teilnehmer geographisch nicht zusammen sind, ist es wichtig zu wissen, dass durchaus Zeit zwischen Probenahme und dem eigentlichen Vaterschaftstest vergehen darf ohne, dass sich dadurch das Ergebnis verfälscht.
Für einen Vaterschaftstest werden üblicherweise Mundhöhlenabstriche oder EDTA-Blut (Abnahme durch den Hausarzt) verwendet. Im Gendiagnostikgesetz vom 1.2.2010 wird geregelt, dass jeder Teilnehmer an einer Verwandtschaftsanalyse über den Test aufgeklärt werden und ihm zustimmen muss. Insofern gehen wir davon aus, dass es möglich ist, von den Probanden Speichel- oder Bluttests einzureichen. Andere Arten von Proben untersuchen wir im Rahmen eines Verwandtschaftstests nicht.
Sollte eine Person nicht mehr für den Test beprobt werden können, da sie verstorben ist, ist es natürlich möglich, auch andere Proben zu dieser Person analysieren zu lassen, um eine Verwandtschaft festzustellen. Teilweise liegen aus Biopsien oder Tumorgewebe Gewebeproben vor. Aber auch Ohrstöpsel, vom verstorbenen angeleckte Briefmarken oder ein Gebiss können auf DNA-fähiges Material getestet werden. Der oder die Totensorgeberechtigte stimmt dem Test im Rahmen des Gendiagnostikgesetzes an Stelle des Verstorbenen zu.
Entsprechend den Richtlinien zum Gendiagnostikgesetz, sollten die mütterlichen Proben zum Test hinzugezogen werden, wenn dies möglich ist. Für einen außergerichtlichen Test reicht häufig aber auch ein Test zwischen Vater und Kind zu testen. Dann muss die Mutter lediglich ihre schriftliche Zustimmung geben.
Das Gendiagnostikgesetz schreibt vor, dass die Probenahme für DNA Untersuchungen immer von einer neutralen Person dokumentiert werden muss. Keine Proben dürfen heimlich genommen werden. Schnuller, Zigaretten, Kämme etc. dürfen daher nicht verwendet werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter unserer Rubrik "Wissenswertes".
Nehmen Sie zusätzlich zu unserem Testset bitte Kopien Ihrer Ausweise bzw. für die Teilnahme von Kleinkindern, die Geburtsurkunde mit.
Ein Vaterschaftsgutachten, auch DNA- oder Abstammungsgutachten, wird erstellt, um Verwandtschaftsverhältnisse zu klären.
In einem Abstammungstest werden die DNA-Profile der Testteilnehmer (Probanden) erstellt und miteinander auf Übereinstimmungen verglichen. Die Aussage über ein Verwandtschaftsverhältnis hat erhebliche Konsequenzen für die Probanden, es ist daher wichtig, dass die Gutachten mit einem hohen Maß an Genauigkeit durch fachlich geschulte Wissenschaftler vorgenommen wird.
DNA-Gutachten, die wir Ihnen austellen, werden immer gemäß den aktuellen medizinischen und rechtlichen Standards durchgeführt und sind, in Absprache mit dem Gericht und bei einer dokumentierten Probennahme, auch vor Gericht verwertbar.
Mit der Geburt des Kindes ist es möglich, einen Vaterschaftstest durchzuführen. Sollte das getestete Kind noch gestillt werden, so muss darauf geachtet werden, dass die Speichelprobe ca. 30 Minuten nach der letzten Milchmahlzeit vom Kind genommen wird. Die Probe könnte sonst durch mütterliche DNA verunreinigt sein.
Einen Test mit pränatal gewonnenen Proben bieten wir nicht an. Dies ist nach dem Gendiagnostikgesetz in Deutschland generell verboten.
Sie sind schwanger und unsicher, wer der biologische Vater Ihres Kindes ist? Verschaffen Sie sich direkt nach der Geburt mit unserem Vaterschaftstest Gewissheit.
Unser Test ist einfach, schnell und absolut schmerzfrei für Sie und ihr Kind. In wenigen Tagen können Sie ihr Ergebnis in den Händen halten. Unsere Befunde sind eindeutig und auch für Laien verständlich formuliert.
Vaterschaftstest ohne Verzögerung nach der Geburt
Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, können Sie die Probenentnahme gleich im Krankenhaus durchführen lassen. Unser Testset enthält alles, was benötigt wird für die Probenentnahme und den Rückversand der Proben. Es enthält die benötigten Formulare, eine Anleitung, Wattestäbchen, Verpackung und einen voradressierten und bereits frankierten Rückumschlag.
Der Ablauf der Probenentnahme
Die Probenahme für einen Vaterschaftstest muss von einer neutralen Person bezeugt werden. Das kann das Personal im Krankenhaus sein oder zum Beispiel auch Ihre Hebamme. In unserem Testset finden Sie alles, was für die Probenahme benötigt wird. Dem möglichen Vater und dem Kind werden jeweils mit sterilen Wattstäbchen eine Probe entnommen, in die beiliegenden Probenumschlägen verpackt und zusammen mit den unterschriebenen Formularen an uns gesendet. Schon 4 Tage nachdem wir Ihre Proben erhalten haben, wissen Sie Bescheid.
DNA Probe entnehmen bei Säuglingen
Mit den Wattestäbchen wird ein Abstrich an der Wangeninnseite des Kindes zu nehmen. Bitte beachten Sie: Zwischen letzter Stillmahlzeit und Probenentnahme sollten mindestens 30 Minuten liegen.
Die Entnahme der DNA Proben muss dokumentiert werden
Laut Gesetz dürfen wir einen DNA Test nur dann durchführen, wenn alle Beteiligten schriftlich zustimmen (für den Säugling müssen alle Sorgeberechtigten ihr Einverständnis erklären) und die Proben im Beisein einer neutralen, unabhängigen Person genommen werden.
Erkundigen Sie sich deshalb bitte vorher, wer Ihre Probenentnahme begleiten kann. Das kann eine Ärztin, eine Krankenschwester oder Ihre Hebamme sein. Sie muss lediglich die korrekte Entnahme der Proben verfolgen, Ihre Identität prüfen und dies mit Namen, Krankenhaus-/Praxisstempel und Unterschrift bestätigen. Die Proben werden dann durch diese/n neutrale/n Zeugen/in mit allen Dokumenten direkt an uns gesendet. Dafür kann der beigelegte Rückumschlag verwendet werden.
Ein Vaterschaftstest kann technisch vor der Geburt eines Babys gemacht werden. Dieser "pränatale" Vaterschaftstest ist in Deutschland jedoch gesetzlich verboten. Dies ist im Gendiagnostikgesetz (GenDG) in § 15 Abs. 1 Satz 1 eindeutig festgelegt. Die einzige Ausnahme von dieser Regel sind Fälle, bei denen die Schwangerschaft durch eine Straftat, wie zum Beispiel eine Vergewaltigung, verursacht worden ist (GenDG, § 17, Abs.6). Dafür muss zunächst eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Die ermittelnde Polizeidienststelle oder das Gericht setzt sich dann mit uns in Verbindung. Durch Ihren Arzt wird uns anschließend eine Fruchtwasserprobe zur Verfügung gestellt, die zusammen mit den Mundschleimhautabstrichen der Mutter und des möglichen Vater auf die Abstammung untersucht werden kann.
Es ist aber möglich, direkt nach der Geburt, ohne weitere Warteperiode, einen Vaterschaftstest durchzuführen. Die von uns untersuchten DNA-Merkmale sind bereits ab der Geburt voll ausgeprägt. Da für unsere modernen DNA-Analysen lediglich ein Mundhöhlenabstrich (Speichelprobe) benötigt wird, ist die Probenahme für das Neugeborene absolut schmerzfrei. Vom neugeborenen Kind kann bereits ab 2-3 Stunden nach der Geburt eine Probe genommen werden.
Überprüft werden sowohl bei einem Vaterschaftstest als auch bei einem Verwandtschaftstest sogenannte DNA-Marker. Bei weitläufigeren Verwandtschaftsanalysen ist aufgrund des verwandtschaftlichen Abstands zwischen den getesten Personen ein Test mit 26 bis 45 DNA Markern häufig sinnvoll um zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen. Für einenVaterschaftsnachweis kann man in der Regel auch mit 16-21 DNA-Markern sichere Ergebnisse erzielen. Für unsere Tests verwenden wir standardmäßig 24 Marker. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, dass kein Angehöriger des untersuchten Mannes ebenfalls als Erzeuger des Kindes in Frage kommt.
Wird ein möglicher Vater nicht ausgeschlossen, so erfolgt erfolgt eine biostatistische Wahrscheinlichkeitsberechnung. Aufgrund dieser Berechnung kann eine Vaterschaft im Defizienzfall mit >99,9 % Vaterschaftswahrscheinlichkeit festgestellt werden. In diesem Fall vergeben wird dann das verbale Prädikat "Vaterschaft praktisch erwiesen". Bei Beteiligung der Mutter (Triofall) an dem Test kann die sich Wahrscheinlichkeit bis auf 99,999% erhöhen.
Bei einem Vaterschaftstest mit zwei oder drei teilnehmenden Personen (Probanden) werden üblicherweise zwischen 21 und 31 DNA Marker geprüft. Die DNA des Kindes stammt zur Hälfte vom Vater und zur Hälfte von der Mutter. Wir können die Vaterschaft also sicher ausschließen, wenn ein Kind in mindestens drei Markern keine Übereinstimmungen mit dem möglichen Vater hat.
Ein Ausschluss der Vaterschaft wird immer zu 100% festgestellt, es gibt in diesem Bereich kein "vielleicht". Sollten wir zu einem Ausschluss der Vaterschaft kommen, so wiederholen wir den Test automatisch kostenlos von Anfang an mit der Zweitprobe.
Vaterschaftstest vor Gericht
Ein Vaterschaftsgutachten kann durch einen Richter während eines Verfahrens oder durch Sie selbst in Auftrag gegeben werden, falls Sie es in einem Verfahren als Beweis vorlegen möchten. Der Vaterschaftstest und das darauf basierende DNA Gutachten muss dann bestimmten Formalien folgen.
Wichtig für das Gericht ist immer die eindeutige Probenzuordnung, also die Sicherheit, dass die Proben wirklich von den fraglichen Personen abgegeben worden sind. Die Identitätsbestätigung wird durch eine sogenannte "dokumentierte Probennahme" gewährleistet. Dazu können die Proben durch unser Team in unseren Räumen abgenommen werden oder auch bspw. durch Ihren Arzt oder Jugendamtsmitarbeiter.
Unser ausführliches Gutachten enthält zudem ein DNA Profil der Probanden und ist vor Gericht verwertbar. Über die Anerkennung eines Gutachten bei Gericht entscheidet aber immer der Richter. Ein Beispiel eines positiven DNA Gutachtens haben wir für Sie bereitgestellt.
Vaterschaftstest beim Jugendamt
Wir arbeiten mit vielen Jugendämtern überall in Deutschland zusammen. Manchmal können Sie direkt vor Ort unser Testset über die Mitarbeiter erhalten. Sie können das Testset aber auch in der Apotheke bestellen und zu Ihrem Termin mitnehmen. Das Jugendamt muss darauf achten, dass Sie Ihren DNA Test bei einem akkreditierten Labor durchführen. Hier geht es hauptsächlich um die Akkreditierung ISO 17025, die nach Gendiagnostikgesetzt jedes Analyselabor vorweisen muss. Dies ist bei uns selbstverständlich der Fall.
Die Mitarbeiter beim Jugendamt können die dokumentierte Probenahme mit Ihnen zusammen durchführen und Sie beraten.
Auch in diesem Zusammenhang bieten wir unsere Vaterschafts- und Verwandtschaftsanalysen an. Um Sie bei Ihren Fragen zu den Themen Familienzusammenführung und Migration zu unterstützen, haben wir Ihnen hier einige Internet-Adressen zusammengestellt, über die Sie grundlegende Informationen bekommen können. Informationen zu ausländerrechtlichen Fragen bieten zudem auch die Ausländerbehörden der Städte, deren Kontaktdaten man bei der jeweiligen Verwaltung erfragen kann.
Allgemeine Informationen
Netzwerk Migration in Europa e.V.
Kooperationsprojekt des Netzwerks Migration in Europa, der Bundeszentrale für politische Bildung und des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts. Regelmäßig erscheint der Newsletter "Migration und Bevölkerung" zu Themen wie Flucht und Asyl, Integration und Einbürgerung.
Eine Übersicht aller Internetadressen von Ämtern & Behörden, die sich in Deutschland mit Zuwanderung und Integration befassen finden Sie hier:
http://www.network-migration.org/nw_kooperationspartner.php
Verband für Interkulturelle Arbeit e. V. - VIA
Dachverband für Vereine, Gruppen und Initiativen, die in der Migranten-, Aussiedler- und Flüchtlingsarbeit aktiv sind. Ziel ist, u.a., die Verbesserung der Situation von Migranten und Flüchtlingen in Deutschland und Europa.
http://www.via-bundesverband.de/
Bundesausländerbeauftragte
Übersicht über die Integrationsbeauftragten und Ausländerbeauftragten aller 16 Bundesländer.
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/auslaenderbeauftragte-bundeslaender.html
Städteübergreifende Informationsdienste:
Jugendmigrationsdienst
Deutschlandweiter Überblick über die Standorte der Jugend-Migrationsdienste zur Beratung für Kinder und junge Erwachsene bis 27 Jahren
http://www.jugendmigrationsdienste.de
BdV - Bund der Vertriebenen
Migrationserstberatung durch den Bund der Vertriebenen mit Vertretungen in 12 Bundesländern:
https://www.bund-der-vertriebenen.de/migration/hauptamtliche-migrationsberatung
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften bietet die Beratung von binationalen Familien und Paaren
http://www.verband-binationaler.de/
Informationsverbund Asyl und Migration e.V.
Der Informationsverbund Asyl und Migration e.V. ist ein Zusammenschluss von in der Flüchtlings- und Migrationsarbeit aktiven Organisationen. Gemeinsames Ziel ist es, für die Beratungspraxis relevante Informationen zugänglich zu machen.
http://www.asyl.net/
Süddeutschland
Die Rechtshilfe für AusländerInnen e.V.
Einmal in der Woche Sprechstunde mit RechtsanwältIinnen, um rechtliche Hilfestellung in Fragen zu geben, die sich durch den ausländerrechtlichen Status des Hilfesuchenden ergeben.
http://www.rechtshilfe-muenchen.de/
Ostdeutschland
Zentrum für Integration und Migration
Bietet einmal wöchentlich eine Rechtsberatung und empfiehlt Dolmetscher in 15 verschiedenen Sprachen.
http://www.integration-migration-thueringen.de/zentrum/
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen e.V.Bietet Mehrmals wöchentlich rechtliche Beratung in vielen verschiedenen, nicht nur europäischen Sprachen.
http://www.kub-berlin.org/
Westdeutschland
Caritasverband für die Stadt Essen e.V.
Einmal wöchentlich kostenlose erste Rechtsberatung in Deutsch oder Englisch
http://migrationsdienst.caritas-e.de/index.php?path=Rechtsberatung
Caritasverband für die Stadt Oberhausen e.V.
Migrationsberatung für Erwachsene zwei Mal wöchentlich und nach Vereinbarung
http://www.caritas-oberhausen.de/sie-suchen-hilfe/beratung/migrationsberatung/
Fast jedes Labor bezeichnet sich als "schnell" und "zuverlässig". Anhand der nachstehenden Kriterien können sich jedoch auch Laien ein Bild über die Seriosität des DNA Labors machen.
Akkreditierung
Nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) vom Februar 2010 müssen Labore ab spätestens 2011 eine Akkreditierung für die Durchführung genetischer Analysen nach DIN EN 1S0 / IEC 17025:2018 nachweisen.
Ringversuche
Integraler Bestandteil hinsichtlich der Qualität eines Labors ist zudem die regelmäßige/jährliche und vor allem erfolgreiche Teilnahme an den Ringversuchen der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (Gednap, DGRM), der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (DGAB) und der International Society for Forensic Genetics (ISFG) teil.
Informationen zu allen unseren Akkreditierungen, Zertifizierungen sowie Ringversuchen finden Sie hier.
Unsere Aussagen in Befunden und Gutachten sind sicher und verlässlich. Sollten wir während einer Analyse sehen, dass die Speichelprobe verunreinigt ist oder nicht genügend DNA-Material trägt, so verwenden wir entweder die zweite Speichelprobe oder wenden uns noch mal an Sie und bitten um eine neue Probe. Wir werden garantiert nur gesicherte Aussagen zu Vaterschaften geben und Ihnen kein "eventuell" oder "vielleicht" sagen. Bitte lesen Sie hier Näheres dazu, wie Sie ein DNA Gutachten verstehen können und wie es aufgebaut ist.
Unser Labor analysiert schon seit mehr als 20 Jahren menschliche DNA-Profile. Wir arbeiten nach einem ISO zertifiziertem Qualitätsmanagement und verfügen als eines von wenigen Laboren in Deutschland über eine gemäß Gendiagnostikgesetz notwendige Akkreditierung für Forensische Genetik. Zudem nehmen wir regelmäßig mit großem Erfolg an den Ringversuchen der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin teil (GEDNAP Ringversuche).
Wir wissen, dass sich unsere Kunden oft in einer angespannten emotionalen Situation befinden, wenn sie einen DNA Test durchführen lassen. Auf unsere Gutachten mit einem Ausschluss oder einer Bestätigung der Vaterschaft können Sie sich daher immer verlassen. Es wird in unseren Gutachten kein "vielleicht" oder "zu 80 % könnte es sein, dass..." geben.
Das Prädikat "Vaterschaft praktisch erwiesen", vergeben wir, wenn eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von über 99,9 % errechnet wird. Können wir zum Test auch die Mutter hinzuziehen, so erreichen wir in der Regel eine Wahrscheinlichkeit von über 99,9999%. Bei einem Vaterschaftstest ohne die Mutter werden üblicherweise Werte über 99,99 % erreicht.
Eine "Vaterschaft ist ausgeschlossen", wenn wir die Vaterschaft zu 100% ausschließen können. Bei einem Ausschluss wiederholen wir den Test immer kostenlos mittels der Zweitprobe. Diese unabhängige Untersuchung wird, wie die erste Analyse auch, von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter ausgewertet.
Auf diese Weise garantieren wir Ihnen mit unseren Gutachten höchste Sicherheit.