Mit einem Abstammungsgutachten wird über einen DNA-Test die Verwandtschaft zwischen zwei Personen festgestellt.
Allele (Erbmerkmale) sind verschiedene Varianten eines Gens auf einem Chromosom. Da alle Chromosomen doppelt in einem Lebewesen vorkommen, kann es passieren, dass ein Allel in zwei verschiedenen Varianten an einem Genort des Chromosoms vorkommt. So kann sich beispielsweise die Augenfarbe entscheiden.
Die Akkreditierung nach ISO 17025 ist laut deutschem Gendiagnostikgesetz Pflicht für jedes Labor, das DNA Analysen durchführen möchte. Bei der Akkreditierung wird die Qualität einer Dienstleistung durch eine unabhängige dritte Stelle, z.B. die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) objektiv bewertet.
Die sogenannte Beweiskette darf nicht unterbrochen werden. Sie als Testteilnehmer dürfen die Testunterlagen und DNA Proben nicht wieder mitnehmen. Sie müssen von Ihrem Zeugen selber versendet werden. Sollten Sie die Unterlagen mitnehmen und versenden, so kann Ihnen Manipulation vorgeworfen werden. Die Verwendung der Testergebnisse kann dann vom Gericht abgelehnt werden.
Ein Richter hat Beweismittelfreiheit. Das heißt, er hat für die Durchführung eines Vaterschaftstest das Recht, das ausführende Labor zu bestimmen. Grundsätzlich können unsere Analysegutachten vor Gericht verwendet werden, da sie in allen Punkten den Anforderungen entsprechen. Wir empfehlen Ihnen, uns als Ihre Wahl des Labors mit dem Richter vorab zu besprechen. Eine Verpflichtung dazu besteht für den Richter jedoch nicht.
Als Probematerial für eine DNA-Analyse kann auch sog. EDTA-Blut verwendet werden. EDTA ist ein Gerinnungshemmer, das der Blutprobe zugesetzt wird. Es ist in der Regel in den Entnahmeröhrchen bereits vorhanden und verhindert nach der Abnahme des Blutes die Gerinnung. Geronnenes Blut würde verklumpen. Die Extraktion der DNA wäre dann nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Auf den Chromosomen sind die Gene, also die Erbinformationen, enthalten. Sie kommen in den Zellkernen vor. Alle Menschen haben in ihren Zellen jeweils 23 Chromosomen von der Mutter und 23 vom Vater.
Von einem Defizienzfall wird gesprochen, wenn sich nur zwei Personen (z.B. Kind und möglicher Vater) an einem Vaterschaftstest beteiligen (vgl. Triofall).
Die DNA ist die Erbsubstanz, die im Zellkern in den Chromosomen jeder einzelnen Zelle eines Lebewesens vorkommt. Durch sie wird zum Beispiel die Farbe der Augen, die Körpergröße und auch das Geschlecht eines Menschen bestimmt - sie ist so etwas wie unser Bauplan. Bei einem Verwandtschaftstest oder auch einem Vaterschaftsnachweis werden bestimmte Abschnitte der DNA der Testteilnehmer untersucht. Da jedes Lebewesen seine DNA je zur Hälfte von Vater und Mutter bekommt, kann anhand von Übereinstimmungen auf diesen Abschnitten eine Verwandtschaft nachgewiesen werden.
Ein DNA-Profil wird auch bezeichnet als genetischer Fingerabdruck eines Lebewesens. Die DNA eines jeden Lebewesen ist einzigartig. Sie besteht aus nur vier unterschiedlichen chemischen Bausteinen. Für ein DNA-Profil wird untersucht, in welcher Weise diese vier Bausteine hintereinander aufgereiht sind. Diese Reihe ist bei jedem Menschen einzigartig. So können spezifische individuelle Merkmale erkannt und festgelegt werden.
Das Gendiagnostikgesetz schreibt vor, dass die Probenahme für DNA Untersuchungen immer von einer neutralen Person dokumentiert werden muss.
Die neutrale Person kann sein:
Auch wir als das durchführende Labor können selbstverständlich die Probenahme dokumentieren.
Ihr Vorteil dieser Dokumentation: Sie sparen die Kosten für einen weiteren Test, wenn Sie mit dem Ergebnis vor Gericht ziehen wollen. Die Gutachten zu unseren Analysen können vor Gericht verwendet werden. Und Sie können dem Ergebnis vertrauen. Die Möglichkeit zum Betrug bei der Probenahme wurde durch diese Vorgabe minimiert.
Keine Proben dürfen heimlich genommen werden. Schnuller, Zigaretten, Kämme etc. dürfen daher nicht verwendet werden.
Unsere Testkits enthalten daher Wattestäbchen, mit denen Sie sich Mundschleimhautabstriche abnehmen lassen, die dann in der beigelegten Verpackung an uns gesendet werden.
Die Familienzusammenführung (auch Familiennachzug) wird durch das Aufenthaltsgesetz geregelt. Hier sind Regelungen festgeschrieben, die den Zuzug von Familienangehörigen eines Inländers oder auch eines Ausländers mit Aufenthaltserlaubnis regelt. Ziel der Familienzusammenführung soll es sein, die Familieneinheit herzustellen oder aufrecht zu erhalten.
Ein Gen ist ein Abschnitt auf der DNA und damit eine Merkmalsanlage an einer bestimmten Stelle der DNA, dem DNA-Locus (auch Genort). Ein Gen kann in unterschiedlichen Varianten, den sog. Allelen, vorkommen.
Mit Genort, auch Locus genannt, wird der Abschnitt des Chromosoms bezeichnet, auf dem ein Gen liegt. Verschiedene Varianten eines Gens heißen Allele, die sich alle auf dem einen Genort befinden.
Für eine Vaterschaftsanalyse muss immer auch ein Nachweis der Identität bei der Probennahme geführt werden. Ein Identitätsnachweis wird daher bei der Probennahme durch die Anwesenheit einer neutralen Person, z.B. dem Hausarzt oder einem Apotheker, geführt. Auch bei uns im Labor kann eine sogenannte "Dokumentierte Probennahme" stattfinden.
Bei einer dokumentierten Probenahme wird vor dem Vaterschaftstest eine Identitätssicherung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer auch wirklich jene Personen sind, deren Daten auf den Formularen eingetragen werden. Auf dem Formular wird damit bestätigt, dass Sie sich durch entsprechende Ausweisdokumente ausgewiesen haben (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde bei Kleinkindern). Die Kopien der Dokumente werden den Testunterlagen zur späteren eventuellen Beweisführung beigefügt.
Als Marker, auch DNA-Marker, werden kurze identifizierbare DNA-Abschnitte bezeichnet.
Abstrich der Mundschleimhaut, geläufig auch als Speichelprobe bezeichnet, dient als Ausgangsmaterial für den modernen DNA-Test.
Durch die Polymerase Kettenreaktion (Polymerase Chain Reaction, PCR) kann die DNA, die für einen Vaterschaftstest durch eine Speichelprobe zur Verfügung gestellt wird, vervielfältigt werden. Als "Kettenreaktion" wird dieser Vorgang deshalb bezeichnet, weil jener Teil, der nach einer Vervielfältigung vorliegt, für die nächste wieder genutzt wird und der Vorgang damit beschleunigt werden kann.
Als Putativvater wird in einem Vaterschaftstest der teilnehmende Mann "als möglicher Vater" bezeichnet.
Umgangssprachlich für "Elterliche Sorge". Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet, so teilen sie sich ab Geburt das Sorgerecht. Sind die Eltern nicht verheiratet, so können sie eine förmliche Willenserklärung zum Sorgerecht abgeben. Die Mutter kann sich mit dem Vater, so sie nicht anderweitig verheiratet ist, das Sorgerecht teilen, wenn sie mit einer Sorgeerklärung zustimmt. Stimmt die Mutter nicht zu, kann ein biologischer Vater in der Regel die gemeinsame elterliche Sorge nicht erlangen.
Das Testset zur Durchführung einer Probennahme erhalten Sie in der (Online-)Apotheke. Es enthält alle notwendigen Formulare, einen frankierten Rückumschlag und die Wattestäbchen für die Speichelproben.
Beteiligen sich an einem Vaterschaftstest Mutter, Kind und möglicher Vater, spricht man von einem Triofall (vgl. Defizienzfall).
Bei einem außerehelich geborenen Kind kann ein möglicher Vater freiwillig die Vaterschaft, mit der Zustimmung der Mutter, zu diesem Kind anerkennen. Häufig erfolgt die Vaterschaftsanerkennung bei einem Jugendamt, kann aber in Ausnahmefällen auch vor Gericht rechtswirksam gemacht werden. Der Vater ist dann im juristischen Sinne anerkannt, auch wenn er nicht der biologische Vater sein sollte.
Die Vaterschaftsanfechtung ist eine Klage vor dem Familiengericht mit dem Ziel, die bisherige Vater-Kind-Verhältnis aufzuheben. Der Kläger klagt unter der Annahme, nicht der biologische Vater des Kindes zu sein.
Im Gegensatz zu freiwilligen Vaterschaftsanerkennung, klärt die Vaterschaftsfeststellung gerichtlich über die Vater-Kind-Beziehung auf. Die Klage kann durch das Kind oder das Jugendamt an Kindes Statt, durch die Mutter oder durch den möglichen Vater geführt werden.
Elternschaft des Vaters wird unterschieden in drei Bereiche. So kann der Vater der biologische, aber auch der soziale oder der juristische Vater sein.Der biologische Vater ist immer jener, der das Kind gezeugt hat. Er muß danach in keinerlei Verhältnis zu dem Kind treten, wird aber immer der biologische Vater bleiben. Traditionellerweise ist der biologische Vater als Partner der Mutter auch immer der soziale und juristische Vater, es gibt aber selbstverständlich auch noch viele andere mögliche Varianten, wie z.B. der alleinerziehende Vater oder auch der Stiefvater in einer neuen Beziehung der Mutter.
Die soziale Vaterschaft zeichnet sich durch eine emotionale Bindung an das Kind aus, dem gegenüber er nicht unbedingt auch der biologische Vater sein muß. Ein sozialer Vater bietet dem Kind eine stabile emotionale und soziale Umgebung und verbringt Zeit mit ihm. Die soziale Vaterschaft kommt häufig dann vor, wenn ein Mann z.B. eine Partnerschaft mit einer alleinerziehenden Mutter eingeht. Die Vaterschaft zu dem Kind der Mutter muß nicht unbedingt juristisch anerkennt sein, kann aber durch eine soziale Bindung für das Kind enorm wichtig werden.
Ein juristischer Vater ist mit seinen Rechten und Pflichten gegenüber dem Kind vor der Gesetzgebung anerkannt. So hat der juristische Vater das Sorgerecht, aber auch die Unterhaltspflicht und die sogenannte sittliche Pflicht, d.h., er muß für die Ausbildung des Kindes sorgen.Der juristische Vater ist für ein in einer Ehe geborenes Kind mit der Geburt der Ehemann der Mutter. Er muß jedoch nicht zwangsläufig auch der biologische Vater sein oder auch die soziale Vaterrolle übernehmen.