Ethik, Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und Objektivität

Der Code of Conduct legt die Verhaltensgrundsätze von Eurofins ARS PROBATA zu Ethik, Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Objektivität für alle Zertifizierungstätigkeiten fest.

Die hierfür geltenden Grundsätze sind im öffentlich zugänglichen Code of Conduct für alle verbindlich festgelegt. Fairness und Respekt im Umgang mit Geschäftspartnern und Kollegen sind zentrale Bestandteile unserer Unternehmensphilosophie.

Die Grundsätze unserer Arbeitsweise sind Objektivität, Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und Unparteilichkeit. Das impliziert einen sachgerechten, vertraulichen, sorgfältigen Umgang mit allen Unterlagen (Dokumenten, Aufzeichnungen u.ä.) der Auftraggeber. 

Der gesamte Zertifizierungsprozess, besonders die Tätigkeit der Auditoren muss eine Auditierungsleistung sichern, die es ermöglicht, dass Auditoren, unabhängig voneinander und unter gleichartigen Umständen zu gleichartigen Schlussfolgerungen gelangen. Nach bestem Wissen und Gewissen verfahren die Auditoren bei der Durchführung und/oder Absicherung der Auditierungstätigkeit auf der Basis der DIN EN ISO 19011.

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Wir lehnen unlauteres Geschäftsgebaren ab und wenden uns mit Nachdruck gegen jegliche Form von Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit. Bereits der Versuch in eine solche Richtung stellt einen Verstoß gegen den Eurofins ARS PROBATA GmbH Code of Conduct dar und muss gemeldet werden.

Die Inhalte unseres Code of Conducts sind:

  1. Allgemeine Anforderungen und Einhaltung des Ethikkodex
  2. Vertraulichkeit
  3. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
  4. Korruptionsbekämpfung, Geschenke und Bewirtung
  5. In Bezug auf Geschenke und Bewirtung
  6. Aktivitäten, die mit Zertifizierungs- und Inspektionsaktivitäten unvereinbar sind
  7. Durchführung von Bewertungsaktivitäten und Berichterstattung
  8. Datenschutz und Privatsphäre
  9. Meldung und Whistleblowing 
  10. Gültigkeit und Verlängerung

Die Mitarbeiter versichern, im Zusammenhang mit der Zertifizierungstätigkeit keine Beratungen durchzuführen. Zurückliegende Beratungstätigkeit ist vor der Auftragsdurchführung an die Zertifizierungsstellenleitung zu melden. Wir sind nicht bei der Vermittlung von Roh- u./o. Hilfsstoffen oder sonstigen Dienstleistungen behilflich.

Berlin, September 2026