Flüchtige organische Verbindungen (VOC) sind in zahlreichen Produkten enthalten und können aufgrund ihrer Flüchtigkeit aus diesen Produkten in die Innenraumluft freigesetzt werden. Wenn VOCs in größeren Mengen auftreten, besteht die Möglichkeit, dass Gesundheitsrisiken auftreten.
Zur Bestimmung der VOC-Freisetzung in die Innenraumluft werden Emissionsprüfungen durchgeführt, wobei eine spezielle Emissionsprüfkammer einen Modellraum simuliert. Die Prüfungen erfolgen nach den Normen ISO 16000 sowie EN 16516 unter festgelegten Parametern wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftwechselrate.
Wir als Weltmarktführer in der Emissionsprüfung von Produkten und anerkanntes Prüflabor für eine Vielzahl von gesetzlichen Anforderungen von Umweltzeichen und Gütesiegeln bieten Ihnen kompetente Expertise bei der Umsetzung Ihrer Projekte.
Bauprodukte müssen bei der Markteinführung eine Vielzahl regulatorischer und freiwilliger Anforderungen für verschiedene Bauprojekte in unterschiedlichen Ländern erfüllen. Oft ist es äußerst herausfordernd, sich in diesem Dschungel zurechtzufinden und gleichzeitig enge Zeit- und Budgetvorgaben einzuhalten.
Unser Spezialitenteam für diese ständig wechselnden Parameter bietet kombinierte Prüfungen, die je nach Bedarf so viele Vorgaben wie möglich abdecken: Unsere Indoor Air Comfort-Zertifizierungsprogramme.
Mit hoher Qualität und schnellen Services begleiten Sie unsere Experten durch die komplexe Welt der VOC-Emissions- und Gehaltsprüfungen, um die passende Lösung für Sie und Ihre Produkte zu finden.
Wir, als EU-notifizierte und akkreditierte Stelle, bieten eine breite Palette an Emissionsprüfungen gemäß europäischer Vorschriften nach EN 16516 an. Zudem sind wir als Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungs-stelle zugelassen.
Belgische VOC-Verordnung – Königlicher Erlass C – 2014/24239
Der Erlass ist verpflichtend für Bodenprodukte, wie z. B. Bodenbeläge, Ausgleichsmassen, Bodenverlegeklebstoffe, Bodenbeschichtungen, harzbasierte Bodensysteme und -massen sowie Bodenbänder, die auf dem belgischen Markt verkauft werden. Weiterhin ist ausdrücklich geregelt, dass Produkte, die die Anforderungen nicht erfüllen, nicht in den Verkehr gebracht oder angeboten werden dürfen.
Dieser Erlass enthält Anforderungen an VOC- und CMR-Emissionen (karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch). Die Grenzwerte gelten für die Gesamtemission von VOC und SVOC, den R-Wert sowie die Emissionen von Acetaldehyd, Toluol und Formaldehyd. Ebenso werden Emissionen von CMR-Stoffen der Kategorien 1A und 1B reguliert.
Die belgische VOC-Verordnung basiert auf der europäischen Bauprodukte-verordnung (EU) Nr. 305/2011. Unternehmen, die betroffene Bauprodukte auf den belgischen Markt bringen, müssen nachweisen können, dass ihre Produkte die Anforderungen des Erlasses erfüllen. Dies geschieht durch einen 28-Tage-VOC-Emissionstest in einer belüfteten Prüfkammer gemäß EN 16516 / ISO 16000. Das prüfende Labor muss nach ISO 17025 akkreditiert sein.
Folgende Emissionsgrenzwerte gelten:
| Parameter | Prüfung nach 28 Tagen |
| Grenzwert (μg/m3) | |
| TVOC (EN16516) | ≤ 1000 |
| TSVOC | ≤ 100 |
| R-Wert (dimensionslos) | ≤ 1 |
| Summe Karzinogene | ≤ 1 |
| Toluol | ≤ 300 |
| Formaldehyd | ≤ 100 |
| Acetaldehyd | ≤ 200 |
Der Erlass beschreibt außerdem detailliert die Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle (Factory Production Control, FPC).
Französisches VOC-Label (Décret n° 2011-321)
Das französische VOC-Label ist für Bau- und Dekorationsprodukte, die auf dem französischen Markt verkauft werden, verpflichtend, z. B. für Boden-beläge, Holzplatten, Nivelliermassen für Böden und Wände, Wandbeläge, Dämmstoffe, akustische Deckenplatten, Gipsplatten, Klebstoffe, Dichtstoffe, Farben, Bodenbeschichtungen, harzbasierte Bodenmaterialien und -systeme, Klebebänder sowie technische Textilien.
Diese Produkte müssen mit einem offiziellen Label gekennzeichnet sein, das ihre Emissionsklasse (A+, A, B oder C) angibt, nachdem sie einem 28-tägigen VOC-Emissionsprüfverfahren in einer belüfteten Kammer gemäß ISO 16000 ausgesetzt waren.
Basierend auf Emissionstests nach ISO 16000 in Kombination mit dem Europäischen Referenzraum nach EN 16516 kann die HerstellerIn die Emissionsklasse auch selbst deklarieren. Eine Emissionsprüfung ist jedoch nicht zwingend erforderlich, wenn andere Testinformationen eine Zuordnung des Produkts zu einer Emissionsklasse erlauben.
Die Klassifizierung basiert auf folgenden Emissionsgrenzwerten:
| CAS Nr. | Emissionsklasse Label C (μg/m3) | Emissionsklasse Label B (μg/m3) | Emissionsklasse Label A (μg/m3) | Emissionsklasse Label A+ (μg/m3) | |
| TVOC | > 2000 | < 2000 | < 1500 | < 1000 | |
| Formaldehyd | 50-00-0 | > 120 | < 120 | < 60 | < 10 |
| Acetaldehyd | 75-07-0 | > 400 | < 400 | < 300 | < 200 |
| Toluol | 108-88-3 | > 600 | > 600 | < 450 | < 300 |
| Tetrachlorethylen | 127-18-4 | > 500 | < 500 | < 350 | < 250 |
| Ethylbenzol | 100-41-4 | > 1500 | < 1500 | < 1000 | < 750 |
| Xylol | 1330-20-7 | > 400 | < 400 | < 300 | < 200 |
| Styrol | 100-42-5 | > 500 | < 500 | < 350 | < 250 |
| 2-Butoxyethanol | 111-76-2 | > 2000 | < 2000 | < 1500 | < 1000 |
| 1,2,4-Trimethylbenzol | 95-63-6 | > 2000 | < 2000 | < 1500 | < 1000 |
| 1,4-Dichlorbenzol | 106-46-7 | > 120 | < 120 | < 90 | < 60 |
Für die Klassifizierung ist immer der Worst-Case-Emissionswert der aufgelisteten Parameter entscheidend. Zeigen beispielsweise viele Parameter eines getesteten Produkts die Klasse A+ und einer die Klasse B auf, richtet sich die Gesamtbewertung nach dem niedrigsten Ergebnis, in diesem Fall Klasse B.
Deutsche ABG-Verordnung (MVV TB Anhang 8)
Die deutsche ABG-Verordnung ist für Gebäude verbindlich, die bestimmte Bauprodukte im Innenbereich verwenden, z. B. Bodenbeläge, Unterlagen, Klebstoffe, Bodenbeschichtungen, reaktive Brandschutzbeschichtungen, Dämmstoffe auf Basis von Phenolharz- und UF-Schaum, Wand- und Deckenbeläge aus Kunststoff, HPL-,OSB- sowie Spanplatten.
Die ABG-Verordnung enthält Anforderungen an VOC-Emissionen mit Grenzwerten für die Gesamt-VOC-Emissionen nach 3 und 28 Tagen, einschließlich der Bewertung krebserregender VOCs und einer Liste einzelner VOCs mit LCI-Wert (Lowest Concentration of Interest). Bestimmte Produkte müssen zudem die Einhaltung von Ammoniak- und Nitrosaminemissionen sowie den Gehalt an PAH (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und Nitrosaminen nachweisen.
Die Prüfanforderungen für Produktemissionen ähneln dem deutschen AgBB-Schema mit VOC-Messungen nach 3 und 28 Tagen, basierend auf der Prüfmethode EN 16516. Folgende Grenzwerte müssen eingehalten werden:
| Parameter | Grenzwert nach 3 Tagen | Grenzwert nach 28 Tagen |
| Karzinogene (Kat. 1A/1B) | ≤ 0.01 mg/m3 | ≤ 0.001 mg/m3 |
| TVOCspez | ≤ 10 mg/m3 | ≤ 1,0 mg/m3 |
| TSVOC | ≤ 0,1 mg/m3 | |
| TVOC ohne LCI-Wert | ≤ 0,1 mg/m3 | |
| R-Wert | ≤ 1 mg/m3 | |
| Ammoniak (Kriterium für geräucherte Holzfußböden) | ≤ 0,1 mg/m3 | |
| Nitrosamine (Kriterium für Gummiprodukte mit Nitrosaminfreisetzung) | ≤ 0,0002 mg/m3 |
Abweichend von EN 16516 definiert die ABG-Verordnung den sogenannten TVOCspez, der die Summe aller Verbindungen mit LCI-Werten (einschließlich SVOC, jedoch ohne VVOC) unter Verwendung eigener Responsefaktoren und VOC ohne LCI-Werte einschließlich nicht identifizierter Verbindungen als Toluoläquivalent quantifiziert. SVOC mit LCI-Wert werden nicht in das TSVOC eingerechnet.
LCI-Werte sind im deutschen AgBB-Schema von 2018 definiert und werden regelmäßig aktualisiert (meist halbjährlich). Die LCI-Werte sind weitgehend mit europäischen LCI-Werten harmonisiert.
Produkte mit verpflichtendem CE-Label, die unter diese Verordnung fallen (z. B. Bodenbeläge, Kunststoffwandbeläge, Dämmstoffe auf Basis von Phenolharz- und UF-Schaum, HPL-, OSB- und Spanplatten), erfordern offizielle Nachweisdokumente (Gutachten) durch eine Technische Bewertungsstelle. Für textile Bodenbeläge können benannte Prüflabore verwendet werden, z. B. ein Eurofins-Unternehmen.
Produkte mit identischen oder ähnlichen Rezepturen und Konstruktionen können in homogene Produktgruppen zusammengefasst werden. Das Worst-Case-Produkt jeder Gruppe wird ausgewählt und getestet. Die Einhaltung der Anforderungen wird im Rahmen eines jährlichen Überwachungsverfahrens überprüft, einschließlich Inspektion der Produktionsanlagen im jeweiligen Werk.
Wir bieten sowohl Prüfungen, Inspektionen als auch die Erstellung offizieller Nachweisdokumente (Gutachten) an.
Produkte ohne CE-Label, die unter diese Verordnung fallen (z. B. Bodenbelagsklebstoffe, Unterlagen, Bodenbeschichtungen), benötigen eine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Diese technische Zulassung (Ü-Zeichen) dient als Nachweis der Einhaltung der ABG-Anforderungen. Das Ü-Zeichen umfasst Erstprüfungen und eine DIBt-Zulassung und ist fünf Jahre gültig, ohne häufige Tests oder Produktionsüberwachung.
Italienische CAM-Verordnung
Die italienische CAM Edilizia wurde 2017 in der G.U. Serie Generale n. 259 veröffentlicht und im Juni 2022 aktualisiert. Sie ist auch als Green Public Procurement (GPP) bekannt. VOC-Emissionsanforderungen sind in Kapitel 2.3.5.5 enthalten.
Diese Verordnung ist für Produkte verbindlich, die in italienischen öffentlichen Gebäuden verwendet werden oder in privaten Gebäuden mit staatlicher Förderung. Die Zulassung der Produkte ist Teil des Ausschreibungs- oder Förderverfahrens. Konkret betrifft die Verordnung Bau-, Dekorations- und Einrichtungsprodukte, wie z. B. Farben und Beschichtungen, textile Boden- und Wandbeläge, Laminatböden, Holzböden, andere Böden (außer Keramikfliesen), Klebstoffe und Dichtstoffe, Wandplatten (z. B. Gipskartonplatten).
Es gibt kein offizielles Label, das mit diesen Anforderungen verbunden ist und für getestete Bauprodukte verwendet werden kann.
Gemäß Kapitel 2.3.5.5 müssen HerstellerInnen nachweisen, dass ihre Produkte den Anforderungen des Dekrets entsprechen, basierend auf einer 28-tägigen VOC-Emissionsprüfung in einer belüfteten Kammer nach
EN 16516 / ISO 16000. Das Messlabor muss nach ISO 17025 akkreditiert sein. Die CAM-Verordnung erkennt offiziell unser Siegel Eurofins Indoor Air Comfort Gold als konformen Nachweisweg an.
Folgende Emissionsgrenzwerte gelten:
| Parameter | Product Emission Limit value after 28 days, μg/m3 |
| Benzol | < 1 |
| Trichlorethylen | < 1 |
| DEHP | < 1 |
| DBP | < 1 |
| TVOC | < 1500 |
| Formaldehyd | < 60 |
| Acetaldehyd | < 300 |
| Toluol | < 450 |
| Tetrachlorethylen | < 350 |
| Xylol | < 300 |
| 1,2,4-Trimethylbenzol | < 1500 |
| 1,4-Dichlorbenzol | < 90 |
| Ethylbenzol | < 1000 |
| 2-Butoxyethanol | < 1500 |
| Styrol | < 350 |
CE-Kennzeichnung – Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011
Derzeit enthält die Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 keine Anforderungen an VOC-Emissionsprüfungen sondern lediglich gemäß
EN 717-1 an die Freisetzung von Formaldehyd, der Klassen E1 oder E2.
Ziel ist jedoch, VOC-Emissionen in die Verordnung mit aufzunehmen, wodurch diese dann Teil des CE-Labels und der Leistungserklärung von Bauprodukten (DoP – Declaration of Performance) werden würden. Erste Schritte wurden bereits unternommen: 2017 wurde die horizontale Prüfmethode EN 16516 veröffentlicht, die Prüfszenarien und Analysemethoden definiert. Eine entsprechende EU-Arbeitsgruppe legt LCI-Werte (Lowest Concentration of Interest) für eine Liste von VOCs fest, die zur Bewertung einzelner Verbindungen verwendet werden.
Der nächste Schritt, der intensiv diskutiert wird, ist die Einführung eines Klassifizierungssystems für VOC, CMR-Stoffe, LCI-Konformität und Formaldehyd, das zur Klassifizierung von Bauprodukten in der Leistungserklärung verwendet werden kann. Mehrere Vorschläge liegen vor, ein Konsens wurde jedoch noch nicht erreicht.
Schließlich sollen einzelne Produktstandards VOC-Tests in ihr Anforderungs-profil aufnehmen, sodass HerstellerInnen Emissionseigenschaften ihrer Produkte im Rahmen des CE-Labels deklarieren können.
Wir sind notifizierte Stelle für die Prüfung von Formaldehydemissionen nach
EN 717-1, die bereits für bestimmte Bodenbeläge und abgehängte Decken erforderlich ist, sowie benannte Stelle in Bezug auf die harmonisierte Norm
EN 16516.
Wir sind ein anerkanntes und akkreditiertes Prüflabor und führen VOC-Emissionstests gemäß den Zertifizierungsschemata für nachhaltige Gebäude durch.
LEED (Leadership in Energy and Environmental Design) ist ein freiwilliges Green-Building-Zertifizierungsprogramm, das in den USA entwickelt wurde und mittlerweile weltweit Anwendung findet. Dieses Programm startete 1993 mit der Pilotversion LEED New Construction (NC) v1.0., wurde jedoch ab 1998 weiterentwickelt, um neue Technologien für ein Grünes Gebäude besser zu berücksichtigen.
LEED wird von der Non-Profit-Organisation U.S. Green Building Council (USGBC) entwickelt und vom Green Building Certification Institute (GBCI) sowie anderen nationalen Organisationen für nachhaltiges Bauen vergeben.
Das Zertifizierungsinstitut organisiert eine Drittprüfung der Einhaltung der LEED-Anforderungen. Der Zertifizierungsprozess für Planungsteams umfasst:
Aktuell gilt LEED v4, jedoch wurde die neue Version LEED v4.1 als Beta-Version veröffentlicht und kann bereits genutzt werden. Gleichzeitig behält sich der US Green Building Council Änderungen vor.
Die wichtigsten Parameter und Schwerpunkte in LEED v4.1 sind:
Im Bereich Innenraumluftqualität definiert LEED v4.1 Anforderungen an emissionsarme Materialien. Ziel ist es, die Konzentration chemischer Schadstoffe zu reduzieren, die die Luftqualität und Umwelt beeinträchtigen können, sowie die Gesundheit, Produktivität und den Komfort von Verarbeitern und Gebäudenutzern zu schützen.
Die Emissionskriterien sind produktspezifisch festgelegt, z. B. für:
Baustoffe, Farben und Beschichtungen müssen auf VOC-Emissionen nach der California Department of Public Health (CDPH) Standard Method v1.2–2017 geprüft werden und die Zielwerte für CREL-VOCs sowie deren maximal zulässige Konzentrationen einhalten. Es sind drei TVOC-Bereiche definiert: ≤ 0,5 mg/m³, 0,5–5 mg/m³ oder ≥ 5 mg/m³. Solche Tests gelten als anerkannter Nachweis für LEED-Projekte weltweit, einschließlich der USA.
Für Projekte außerhalb der USA definiert LEED v4.1 einen Alternative Compliance Pathway (ACP). Produkte müssen den Prüfstandard EN 16516, die Schwellenwerte des deutschen AgBB-Schemas erfüllen und nach 28 Tagen einen Formaldehydgrenzwert von 10 Mikrogramm pro Kubikmeter einhalten. Indoor Air Comfort Gold wird als alternativer Nachweisweg genannt.
Darüber hinaus müssen flüssig aufgetragene Produkte wie Farben, Beschichtungen, Klebstoffe und Dichtstoffe den VOC-Gehalt einhalten. Prüfung und Bewertung erfolgen nach CARB- oder SCAQMD-Regeln mittels gravimetrischer Testmethoden. Für LEED-Projekte in Europa kann alternativ die Einhaltung der Europäischen Decopaint-Richtlinie nachgewiesen werden.
Produkte wie Holzwerkstoffe und Möbel erfordern unterschiedliche Prüfungen:
Holzwerkstoffe müssen Formaldehyd-Emissionskriterien wie CARB, TSCA oder ULEF erfüllen. In Europa können Holzwerkstoffe alternativ die Emissionsklasse E1 nach EN 717-1 oder EN 16516 nachweisen.
Möbel müssen gemäß ANSI/BIFMA geprüft und bewertet werden.
Eurofins Unternehmen bieten Prüfungen nach den Anforderungen von LEED an.
Produkte, die mit Indoor Air Comfort Gold zertifiziert sind, erfüllen automatisch die VOC-bezogenen Anforderungen des Alternative Compliance Path für Projekte außerhalb der USA.
BREEAM ist ein freiwilliges Bewertungssystem für die Nachhaltigkeitsleistung von Gebäuden, Stadtquartieren und Infrastrukturprojekten und wurde im Vereinigten Königreich entwickelt. Herausgeber ist BRE (Building Research Establishment).
BRE ist ein britisches Zentrum für Bauwissenschaften, das einer gemein-nützigen Stiftung, dem BRE Trust, gehört. Ursprünglich war es ein nationales Forschungslabor der Regierung, heute bietet BRE Forschung, Beratung, Schulung, Prüfung, Zertifizierung sowie Standards für öffentliche und private Organisationen im In- und Ausland an.
BREEAM ist mittlerweile ein internationales System, das unabhängige Zertifizierungen zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Bauwerken, Stadtquartieren und Infrastrukturprojekten beinhaltet. Die Bewertung kann in verschiedenen Phasen des Lebenszyklus des Objekts stattfinden – von Planung und Bau über Betrieb bis hin zur Sanierung.
Weitere nationale BREEAM-Organisationen gibt es in den USA, den Niederlanden, Norwegen, Spanien, Schweden, Deutschland, Österreich, der Schweiz und China.
Die Drittzertifizierung bei BREEAM umfasst die unabhängige Prüfung der Bewertung eines Gebäudes oder Projekts durch einen akkreditierten BREEAM-Assessor. Zertifizierungsstellen mit staatlicher Anerkennung (übergeordnet nationaler Akkreditierungsstellen) überprüfen dabei, ob die Qualitäts- und Leistungs-standards des Systems erfüllt sind.
Das Hauptergebnis einer BREEAM-Bewertung ist das Rating. Dieses spiegelt die Nachhaltigkeitsleistung eines Projekts wider und ermöglicht Vergleiche zwischen Projekten. Die Skala reicht von „Acceptable“ (nur im In-Use-System) über „Pass“, „Good“, „Very Good“, „Excellent“ bis hin zu „Outstanding“. Auf dem Zertifikat wird das Ergebnis durch eine Sternebewertung dargestellt.
BREEAM misst nachhaltigen Wert in verschiedenen Kategorien – von Energie bis Ökologie. Dazu gehören Faktoren wie emissionsarmes Design, CO₂-Reduktion, Anpassung an den Klimawandel, Langlebigkeit und ökologische Vielfalt.
Im Bereich Health and Wellbeing werden Punkte für Materialien vergeben, die Emissionen aus Bauprodukten minimieren (z. B. Formaldehyd oder VOCs). Die Kriterien richten sich nach anerkannten Prüf- und Leistungsstandards. Es gibt allgemeine Kriterien und strengere „Exemplary Level“-Kriterien, die zusätzliche Punkte ermöglichen. Dies ist in Abschnitt Hea 02 Indoor Air Quality definiert.
Die Emissionskriterien sind produktspezifisch festgelegt, z. B. für:
| Produkttyp |
Formaldehyd 28 Tage, mg/m3 |
TVOC 28 Tage, mg/m3 |
Karzinogene 1A und 1B 28 Tage, mg/m3 |
| Allgemeine Kriterien | ≤ 0,06 | ≤ 1,0 | ≤ 0,001 |
| Vorbildliche Kriterien | ≤ 0,01 | ≤ 0,3 | ≤ 0,001 |
Zusätzlich müssen Innenfarben und -beschichtungen die Kriterien für den VOC-Gehalt erfüllen.
BREEAM veröffentlicht Listen mit anerkannten Nachweissystemen für Emissionen aus Bauprodukten, je nach Produkttyp und Kriterienniveau.
Labore von Eurofins Consumer Product Testing bieten Prüfungen nach den Anforderungen von BREEAM International an. Produkte, die mit Indoor Air Comfort Gold zertifiziert sind, erfüllen automatisch die VOC-bezogenen Anforderungen auf allgemeinem und "Exemplary Level" für alle Produkttypen.
Qualitätssiegel bestätigen bestimmte Produkteigenschaften, während Umweltzeichen (Ecolabels) nachweisen, dass ein Produkt im Vergleich zu anderen eine geringere Umweltbelastung verursacht.
Wir sind ein anerkanntes und akkreditiertes Prüflabor für alle nachfolgend aufgeführten Umwelt- und Qualitätslabel.
Das EMICODE®-Label kennzeichnet Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und weitere Bauprodukte, wie z. B. Dichtstoffe, Fugenmassen, Wandpaneele sowie Lacke, Versiegelungen und Öle für Parkett, mineralische oder elastische Bodenbeläge.
Das Label wird von der deutschen GEV (Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe e.V.) verwaltet. HerstellerInnen, die das EMICODE®-Label nutzen, sind Mitglieder der GEV und können im technischen Beirat mitwirken, der die Testmethoden und Klassifikationskriterien definiert. Anforderungen bestehen u. a. für VOC- und SVOC-Emissionen, den Einsatz von Lösungs-mitteln und Oximen sowie die Toxizität der Produkte und die Einstufung verwendeter Stoffe nach CMR und SVHC.
Die HerstellerIn ist dafür verantwortlich, das repräsentativ „schlechteste“ Produkt einer Produktgruppe auszuwählen. Dieses wird nach der
GEV-Methode in einem anerkannten Labor geprüft. Nach 28-tägiger
VOC-Emissionsmessung in einer Prüfkabine wird das Produkt in die Klassen EC2, EC1 oder EC1Plus eingestuft. Die Klassifizierung basiert auf folgenden Emissionsgrenzwerten:
| μg/m3 | EC1Plus | EC1 | EC2 |
| TVOC nach 3 Tagen | ≤ 750 | ≤ 1000 | ≤ 3000 |
| TVOC nach 28 Tagen | ≤ 60 | ≤ 100 | ≤ 300 |
| Formaldehyd nach 3 Tagen | ≤ 50 | ≤ 50 | ≤ 50 |
| Acetaldehyd nach 3 Tagen | ≤ 50 | ≤ 50 | ≤ 50 |
| Summe aus Formaldehyd und Acetaldehyd nach 3 Tagen | ≤ 0,05 ppm | ≤ 0,05 ppm | ≤ 0,05 ppm |
Maßgeblich ist dabei immer der schlechteste Einzelwert der geprüften Parameter. Zum Beispiel, wenn alle Komponenten eines getesteten Produkts, mit Ausnahme einer, die Klasse EC1Plus aufwiesen, aber ein bestimmter Parameter einen Emissionswert hat, der zur Klasse EC1 gehört, wird das Produkt als EC1 klassifiziert.
Mit dem Prüfbericht kann die HerstellerIn das EMICODE®-Zertifikat direkt bei der GEV beantragen. Voraussetzung für die Nutzung ist die Mitgliedschaft in der GEV. Die Zertifikate sind 5 Jahre gültig.
Zur Qualitätssicherung organisiert die GEV-Ringversuche, führt jährliche Stichprobenprüfungen durch und arbeitet mit einem Expertengremium von Laboren zur Weiterentwicklung der Prüfmethoden zusammen.
Das EMICODE®-Label genießt breite internationale Anerkennung, insbesondere im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitszertifizierungen wie LEED, BREEAM oder DGNB.
Das M1-Label aus Finnland kennzeichnet emissionsarme Produkte wie Bau- und Dekorationsmaterialien, Einrichtungsgegenstände (z. B. Küchenschränke, Arbeitsplatten, Türen) sowie Möbel, wie Tische, Stühle, Bürostühle, Regale und Schubladen.
Das Label wird von der Finnish Building Information Foundation RTS (Rakennustietosäätiö RTS sr) vergeben – Finnlands führender Informations-dienst für den Bau- und Konstruktionssektor. Ziel der Stiftung ist es, gute Architektur- und Ingenieurpraxis in der Bauwirtschaft zu fördern. Sie ist eine private Institution mit Vertretern von 54 finnischen Organisationen aus der Baubranche.
Das M1-Label beinhaltet Anforderungen an VOC-, Formaldehyd- und Ammoniak-Emissionen gemäß EN 16516 sowie Geruchstests nach ISO 16000-28 (Akzeptanzprüfung).
Die untenstehende Tabelle zeigt die jeweiligen Grenzwerte.
| Parameter | M1 |
| Emission flüchtiger organischer Verbindungen (TVOC) [mg/m²h] | < 0,2 |
| Emission einer einzelnen flüchtigen organischen Verbindung (VOC) [μg/m³] | ≤ EU-LCI |
| Formaldehydemission [mg/m²h] | < 0,05 |
| Ammoniakemission [mg/m²h] | < 0,03 |
| Emission von CMR-Stoffen der Kategorie 1A oder 1B gemäß Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [mg/m³]* | < 0,001 |
| Geruch** | nicht wahrnehmbar |
|
*Ohne Formaldehyd **Geruchsakzeptanz ≤ 0,0 |
|
Der erste Schritt der M1-Zertifizierung ist die Entscheidung, ob ein einzelnes Produkt oder eine Produktgruppe zertifiziert werden soll. Produkte mit sehr ähnlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften sowie Anwendungs-bereichen können als Gruppe betrachtet werden. Die Klassifizierung als Produktgruppe muss zunächst mit der technischen Arbeitsgruppe von RTS abgestimmt werden. RTS berücksichtigt dabei die Vorschläge der HerstellerIn bei der Gruppenbildung. Repräsentative „Worst-Case“-Produkte werden in einem anerkannten Prüflabor getestet, bevor der Antrag eingereicht wird.
Nach Erhalt der Prüfergebnisse können HerstellerInnen die M1-Klassifizierung beantragen und erhalten anschließend das M1-Zertifikat. Das Zertifikat und das Recht zur Nutzung des Labels sind drei Jahre gültig. Wenn Zusammen-setzung und Herstellungsverfahren unverändert bleiben, kann die Zertifizierung für weitere drei Jahre verlängert werden, ohne dass neue Tests erforderlich sind. Nach sechs Jahren (3 + 3) ist eine erneute Prüfung sowie ein Verlängerungsantrag erforderlich.
Der Blaue Engel ist ein deutsches Umweltzeichen für Produkte und Dienstleistungen mit besonders umweltfreundlichen Eigenschaften. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt das Siegel heraus, die Verwaltung erfolgt jedoch durch das Institut RAL. Die Kriterien werden von einer Jury festgelegt, die VertreterInnen von Umweltbehörden, Verbraucherorganisationen, Industrie, Handel, Universitäten, Medien und staatlichen Institutionen umfasst.
Der Blaue Engel definiert Anforderungen für über 100 verschiedene Produkttypen – von Konsumgütern über Bauprodukte bis hin zu dekorativen Produkten. Für einige Produktgruppen gelten spezielle Vorgaben zu VOC-Gehalt oder -Emissionen, z. B. bei Farben und Lacken, Spachtelmassen, Holzwerkstoffen, Klebstoffen und anderen Bodenverlegeprodukten, Dicht-stoffen, Bodenbelägen, Dämmstoffen, Matratzen und Polstermöbeln.
Die Kriterien berücksichtigen Umwelt- und Gesundheitsaspekte entlang des gesamten Produktlebenszyklus – von der Herstellung über die Nutzung bis hin zum Einsatz potenziell schädlicher Inhaltsstoffe. Einige Anforderungen beziehen sich speziell auf VOC- und SVOC-Emissionen. Je nach Produkttyp sind unterschiedliche Grenzwerte definiert.
Jede Produktspezifikation des Blauen Engels trägt eine eindeutige Nummer und enthält spezifische Anforderungen. Diese können rechtliche Vorgaben oder Beschränkungen bestimmter chemischer Stoffe bzw. Rohmaterialien umfassen. In vielen Fällen können HerstellerInnen durch eine Selbsterklärung bestätigen, dass bestimmte Stoffe nicht verwendet wurden; in anderen Fällen sind Prüfberichte unabhängiger Labore erforderlich.
Falls ein VOC-Emissionstest vorgeschrieben ist, erfolgt dieser in der Regel nach 3 und 28 Tagen in einer Prüfkammer gemäß EN 16516, bewertet nach dem AgBB-Schema. Prüfkammer-Beladungsfaktoren und Grenzwerte (z. B. für TVOC) variieren je nach Produkttyp. Der Blaue Engel akzeptiert nur Prüfberichte von zugelassenen Laboren.
HerstellerInnen können das Umweltzeichen direkt beim RAL-Institut beantragen, indem sie Prüfberichte zugelassener Labore und Konformitäts-erklärungen einreichen. Vorlagen für diese Erklärungen sowie die Spezifikationen und Listen der anerkannten Labore sind auf der Webseite des Blauen Engels verfügbar.
Zertifikate und die Nutzungsrechte sind in einem Zertifizierungsvertrag geregelt, der zu einem festen Stichtag – definiert in den produktspezifischen Anforderungen – abläuft. Der Vertrag kann verlängert werden, es sei denn, er wird gekündigt, was in der Regel bei Änderungen der Spezifikationen des Blauen Engels der Fall ist.
Das Danish Indoor Climate Label (DICL) ist ein Kennzeichnungssystem, das die Emission chemischer Verbindungen aus Bauprodukten, Möbeln und Einrichtungsgegenständen in die Innenraumluft dokumentiert. DICL wurde vom dänischen Wohnungsbauminister gegründet und wird vom Danish Technological Institute (DTI) betrieben.
Das DICL beinhaltet Anforderungen an Emissionstests für VOC, SVOC, krebserzeugende Stoffe und LCI-Verbindungen gemäß EN 16516 sowie Geruchstests nach ISO 16000-28 (Akzeptanzprüfung). Die untenstehende Tabelle zeigt drei Klassen für TVOC- und Formaldehyd-Kriterien.
| Klasse 1 |
Formaldehyd ≤ 10 μg TVOC28 ≤ 500 μg |
| Klasse 2 |
Formaldehyd ≤ 60 μg TVOC28 ≤ 1000 μg |
| Klasse 3 |
Formaldehyd ≤ 100 μg TVOC28 ≤ 1000 μg |
Der Geruchstest wird nicht zwingend nach 28 Tagen durchgeführt, sondern alle zehn Tage während des Prüfzeitraums, bis ein Akzeptanzwert von > 0,1 erreicht wird. Das Ergebnis in Tagen wird als Indoor Relevant Time Value bezeichnet. Der maximale Wert hängt vom Produkttyp ab und kann bis zu
60 oder 100 Tage betragen. Für bestimmte Produkttypen gelten zudem Grenzwerte für Partikelemissionen.
Der erste Schritt der Zertifizierung ist die Entscheidung, ob ein einzelnes Produkt oder eine Produktgruppe zertifiziert werden soll. Produkte mit sehr ähnlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften sowie Anwendungs-bereichen können als Gruppe betrachtet werden. Repräsentative „Worst-Case“-Produkte werden in einem anerkannten Prüflabor getestet, bevor der Antrag eingereicht wird.
Nach Erhalt der Prüfergebnisse können Hersteller die DICL-Klassifizierung beantragen und erhalten anschließend die Lizenz zur Nutzung des Labels. Diese Lizenz muss jährlich erneuert werden; der Emissionstest muss alle fünf Jahre wiederholt werden.