Eurofins Product Testing - EMICODE-Gütezeichen
Bitte klicken Sie auf die unten stehenden Links (in der Regel auf Englisch) für mehr Informationen
Der EMICODE
Der EMICODE® ist ein Gütezeichen zum Nachweis niedriger VOC-Emissionen aus Klebstoffen, Parkettlacken, Dichtstoffen und anderen Bauprodukten. Der EMICODE wird von der GEV betrieben. Der EMICODE wurde im Mai 2010 einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen, mit einer Änderung der Prüfzeitpunkte und der Einstufungswerte. Mögliche Kennzeichnungen sind nun:
- EMICODE® EC 1 PLUS - sehr niedrige Emissionen PLUS
- EMICODE® EC 1 - sehr niedrige Emissionen
- EMICODE® EC 2 - niedrige Emissionen
Lösemittel-Gehalt
Ein mit dem EMICODE gekennzeichnetes Produkt darf höchstens 0,5 Gew.-% Lösemittel enthalten, wobei unter Lösemittel alle VOC mit einem Siedepunkt von höchstens 200 °C verstanden werden.
Die einzige Ausnahme sind Parkettlacke, die bis 8 Gew.-% VOC (wie in der Decopaint-Richtlinie definiert) enthalten dürfen. 10 Gew.-% VOC werden noch bis zum 30. Juni 2011 akzeptiert werden.
Daneben gibt es weitere Begrenzungen für mehrere Inhaltsstoffe. Für vertiefende Informationen verweisen wir auf die allgemeinen Einstufungskriterien, sowie auf die speziellen Einstufungskriterien für Parkettlacke.
Kriterien und Einstufungswerte
Die Kriterien und Einstufungswerte des EMICODE sind identisch für alle Produktgruppen, mit Ausnahme der Parkettlacke, für die etwas andere Einstufungswerte gelten, und für die derzeit noch keine EMICODE® EC 1 PLUS Klasse verfügbar ist. Hier folgt eine Liste von Produktgruppen, für die ein EMICODE® vergeben werden kann:
- Bodenbelagsklebstoffe, lösemittelfrei
- Spachtelmassen, lösemittelfrei
- Zugehörige Grundierungen, lösemittelfrei
- Dämmunterlagen
- Fugendichtmassen, lösemittelfrei
- Dichtstoffe, Schaumstoffe, Fensterfolien und Dichtungsbänder
- Parkettlacke, wasserbasiert und mit niedrigem VOC-Gehalt
Änderungen im Mai 2010
Prüfungen erfolgen jetzt nach 3 Tagen und nach 28 Tagen in einer Prüfkammer. Die jüngste Überarbeitung des EMICODE durch die GEV ermöglicht damit, künftig eine EMICODE-Prüfung auch für andere Zwecke zu verwenden, ohne separate Prüfungen durchzuführen. Dies kann helfen, viel Geld einzusparen, wenn auch beispielsweise folgende Anforderungen erfüllt werden sollen:
- AgBB-Bewertungsschema und bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBt
- Französische VOC-Verordnungen
- AFSSET-Richtlinie
- M1 Gütezeichen (Finnland)
- Blauer Engel
- Indoor Air Comfort Gütezeichen
In einer Übergangsperiode werden Prüfungen nach den früheren EMICODE-Anforderungen bis zum 31.07.2010 weiterhin von der GEV für neue EMICODE-Lizenzen akzeptiert werden. Frühere EMICODE-Lizenzen behalten ihre Gültigkeit bis zur nächsten grundlegenden Rezepturänderung, weil sich die alten 10-Tage-Einstufungswerte bei mehreren Vergleichsuntersuchungen an einer Vielzahl von Produkten als äquivalent mit den neuen Einstufungswerten erwiesen haben. Kontrollprüfungen werden bis zum 30.08.2012 entsprechend der Version der GEV-Anforderungen durchgeführt werden, die am Tage der Lizenzerteilung Gültigkeit hatte. Ab dem 01.09.2012 werden Kontrollprüfungen für alle lizensierten Produkte gemäß den neuen Anforderungen durchgeführt.
Am 28.07.2010 wurden von der GEV eine Vielzahl redaktioneller Anpassungen vorgenommen. Die jeweils neuesten Dokumente sind auf der Homepage der GEV zum Download verfügbar.
Marktanteil und weitere Informationen
In Deutschland haben mittlerweile EMICODE EC 1 Klebstoffe mittlerweile einen Marktanteil von 80-90% aller Bodenbelagsklebstoffe. Aber auch in mehreren anderen Ländern wird der EMICODE EC 1 als ein zuverlässiges und aussagekräftiges Gütezeichen für niedrige VOC-Emissionen angesehen. Hier gibt es weitere Informationen direkt von der GEV:
- Relevante GEV-Dokumente (Satzung, Anforderungen, Prüfmethode)
- Liste der GEV-Mitglieder
- Databank mit den EMICODE-lizensierten Produkten
Eurofins Product Testing A/S ist das Referenzlabor der GEV im Streitfall und führt die meisten Prüfungen für den EMICODE durch. Eurofins unterstützt die Weiterentwicklung der EMICODE-Prüfmethoden als Gast im Technischen Beirat der GEV.
Ein Vergleich von Prüfergebnissen (auf Englisch) zeigte die Äquivalenz der Anforderungen von EMICODE EC1, Blauer Engel und der kalifornischen CA DPHS Section 01350.
Für weitergehende Informationen lesen Sie bitte unser Informationsblatt, oder besuchen Sie die EMICODE-Homepage.
Vergleich mit Blauer Engel, AgBB und Section 01350
Ein Vergleich zwischen EMICODE - Blue Angel - AgBB/DIBt - CDPH Section 01350 ist kostenlos erhältlich auf Englisch und auf Deutsch.
Eurofins-Angebot
Eurofins bietet an, die Einhaltung der Anforderungen an niedrige Emissionen von VOC und Formaldehyd durch unabhängige Prüfungen zu belegen.
Neben den niedrigen VOC-Emissionen müssen weitere Anforderungen eingehalten werden, um den EMICODE beantragen zu können, z.B. der Verzicht auf bestimmte Inhaltsstoffe und ein niedriger Lösemittelgehalt. Dies geht nicht aus einem VOC-Prüfbericht hervor. Für Einzelheiten sei auf die GEV-Einstufungskriterien verwiesen.
Weiterführende Informationen
Für weiterführende Information im PDF-Format klicken Sie bitte hier .
Eurofins Product Testing A/S ist der weltweite Marktführer für VOC-Emissionsprüfungen und liefert Prüfungen für unterschiedlichste Produkte sowie für eine Vielzahl von Gütezeichen für emissionsarme Produkte. Jedes Jahr werden hunderte Teppiche, elastische und harte Bodenbeläge, Lacke und Farben, Klebstoffe, Möbel, Computer, Stühle, Fensterrahmen, Isoliermaterial, Spielzeug und Textilwaren und diverse weitere Produkte durch Eurofins geprüft.
Bestellformulare und Anfragen nach einem Angebot für VOC-Prüfungen stehen hier zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Ihr direkter Kontakt:
Vertrieb: Reinhard Oppl, email voc@eurofins.com, Tlf. +49 (0)40 492 94 333
Zertifizierung: Dr. Roland Augustin, email ccs@eurofins.com , Tlf. +49 (0)40 570 104 270
(wenden Sie sich gerne auch in deutscher Sprache an Herrn Neuhaus)
